Absicherung des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen „Tausendfüßler“
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Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1314 entstanden aus Vorlage: OF 339/5 vom 30.05.2012
Betreff: Absicherung des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen "Tausendfüßler" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das verkehrswidrige Parken auf dem nördlichen Teil des Bürgersteiges an der Einmündung in die Erbacher Straße vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen "Tausendfüßler" - durch geeignete Maßnahmen unterbunden wird.
Begründung: In der Bürgersprechstunde des Ortsbeirates 5 am 11.05.2012 haben sich Mitbürger beschwert, dass auf diesem Teil des Bürgersteiges derart geparkt wird, dass die Sicht für die Benutzer der Lichtsignalanlage, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, stark eingeschränkt wird. Da durch das dortige Parken auch die Ausfahrt aus der Erbacher Straße in die Offenbacher Landstraße in erheblichem Maße erschwert wird, ist hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2012OFOF 339/5Absicherung des Bürgersteigs vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen .Tausendfüßler.Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 15. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1314Absicherung des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen „Tausendfüßler“Direktanregung
- 27. August 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1355Absicherung des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 389 - Schülerladen "Tausendfüßler"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats