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Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels

Vorlagentyp: OM
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1278 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 22.09.2016

Betreff: Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels Vorgang: M 83/16 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Architektenwettbewerbs eine konsensfähige, innovative Bebauungslösung für das Innovationsquartier (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels zu finden.

Begründung: Die gegenwärtig diskutierten Pläne zur Bebauung des Innovationsviertels werden von vielen Seiten kritisch gesehen, unter anderem vom Bund Deutscher Architekten (BDA) in Hessen. Die Planungen für das Quartier werden vom BDA als nicht innovativ angesehen. Es sollte daher der Vorschlag des BDA aufgegriffen werden, einen Architektenwettbewerb zur Planung eines wirklich innovativen Wohnungsquartiers durchzuführen. Das Planungsergebnis dürfte letztlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz der Bebauung des Innovationsquartiers bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2016OFOF 85/3Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-ViertelsOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. Februar 2017Sie sind hier
    OMOM 1278Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels
    Direktanregung
  3. 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 959Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-ViertelsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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