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Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und Zufahrtswege

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
23 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2002, OM 1273

entstanden aus Vorlage: OF 455/9 vom 02.05.2002

Betreff:

Bauvorhaben 3. und 4. Gleis - Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und Zufahrtswege

Vorgang:

OM 377 OBR 9; ST 1138/01

In der Anregung vom August 2001 wurde der Magistrat gefragt: "Auf welchen Straßen soll das Baumaterial herangefahren und wo wird das Baumaterial gelagert werden? Werden die Niedwiesenstraße, der Ginnheimer Hang oder die Niddawiesen dafür genutzt?"

Auf diese klare Fragen bekam der Ortsbeirat 9 folgende Antwort: "Den Planfeststellungsunterlagen liegt ein so genannter Baustellenerschließungs- und Transportwegeplan bei. Darin sind die übergeordneten Transportwege zu erkennen. In den Grunderwerbsplänen sind ebenfalls Flächen ausgewiesen, die vorübergehend während der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden. Diese Flächen werden zum einen als Fahrwege und zum anderen als Lagerflächen genutzt werden. Auch die Niedwiesenstraße wird davon betroffen sein."

Diese Antwort ist dem Ortsbeirat nicht ausreichend. Die Ortsbeiratsmitglieder empfinden es als Zumutung, in der relativ kurzen Zeit, in der die über zehn Ordner im Technischen Rathaus ausgelegen haben, sämtliche für sie interessante Informationen rauszusuchen.

Darum wird der Magistrat aufgefordert,

  1. folgende Fragen zu beantworten (und nicht auf die Planfeststellungsunterlagen zu verweisen): - Auf welchen Straßen soll das Baumaterial herangefahren werden und wo wird das Baumaterial gelagert werden? - Werden die Niedwiesenstraße, der Ginnheimer Hang oder die Niddawiesen dafür genutzt?
  2. sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe von Kindereinrichtungen (Spielplätzen, KTs) und reinen Wohngebieten keine Materiallager eingerichtet werden;
  3. folgenden Vorschlag der Bahn zu übermitteln und sich für die Umsetzung einzusetzen: Das Materiallager darf nur unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner und nur an einen verkehrstechnisch günstigen Knotenpunkt errichtet werden.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2002OFOF 428/9Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Mai 2002OFOF 455/9Bauvorgaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und ZufahrtswegeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 15. Mai 2002OFOF 462/9Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn - hier: Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 6. Juni 2002VV 579Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn - hier: Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Anfrage
  5. 6. Juni 2002Sie sind hier
    OMOM 1273Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und Zufahrtswege
    Direktanregung
  6. 25. September 2002Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1714Bauvorhaben 3. und 4. Gleis Main-Weser-Bahn, a) Materiallager und Zufahrtswege b) Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz "Höllberg"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 15 · 24.10.2002
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 15

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