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Bauvorhaben 3. und 4. Gleis Main-Weser-Bahn, a) Materiallager und Zufahrtswege b) Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz "Höllberg"

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2002, ST 1714

Betreff:

Bauvorhaben 3. und 4. Gleis Main-Weser-Bahn, a) Materiallager und Zufahrtswege b) Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz "Höllberg"

Die DB AG hat zu den einzelnen Fragen folgende Stellungnahme vorgelegt:

"Anregung OM 1273

Zu

  1. Auf welchen Straßen soll das Baumaterial herangefahren werden und wo wird das Baumaterial gelagert werden ? Werden die Niedwiesenstraße, der Ginnheimer Hang oder die Niddawiesen dafür genutzt ? Folgende Straßen in Bahnnähe sind zur Andienung der Baustellen im Bereich des OB 9 gem. Anlage 14 der Planfeststellungsunterlagen von 1998 vorgesehen: Berkersheimer Weg, Lachweg, Am Grünen Graben, Zehnmorgenstraße, Landwehrgraben, Eschersheimer Landstraße, Am Weißen Stein, Maybachbrücke, Maybachstraße, Niedwiesenstraße, bahnparalelle Wege, Woogstraße, Am Ginnheimer Wäldchen, Rosa Luxemburg Straße. Folgende Baustelleneinrichtungsflächen sind gem. der aktuellen Grunderwerbspläne vorgesehen: - Flur 1 Flurstück 21 - Am Lachegraben - Flur 1 Flurstück 3/1 - An der A 661 - Teilfläche am Sportplatz / Fußgängerüberführung Am Grünen Graben - Flur 4 Flurstück 461/43 und 462/43 - Am Landwehrgraben - Flur 13 Flurstück 463/110 Teilfläche FU am Friedhof - Fläche am Empfangsgebäude auf Bahngelände - Flächen beiderseits der FU Niedwiesenstraße - Flur 11 Flurstück 37/1 - FU An den 10 Ruthen - Flur 11 Flurstück 46 Teilfläche - Flur 3 Flurstück 14 - FU Ginnheim - Flur 3 Flurstück 22 Teilfläche - Am Ginnheimer Hang - Bahngelände Am Ginnheimer Wäldchen Grundsätzlich ist anzumerken, dass Baustoffe in der Regel unmittelbar vor dem Einbau angeliefert werden. Zum Stand der jetzigen Planungen ist lediglich ein grobes Konzept der Bau-stellenlogistik vorhanden. Nach Möglichkeit wird auch eine Baustellenbedienung über die Schiene erfolgen. Der Baustellenverkehr wird daher auch über den öffentlichen Straßenraum abgewickelt. Die Straßenverkehrsordnung muss selbstverständlich auch von Baufahrzeugen beachtet werden. Eine detaillierte Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Frankfurt wird vor der Bauausführung erfolgen. Die dann durch die Ordnungsämter erteilten Genehmigungsauflagen werden natürlich eingehalten. Für Teilbereiche der Strecke ist schon in der bisherigen Planung aus verschiedenen Gründen eine Vor-Kopf-Bauweise vorgesehen, zum Beispiel aus Naturschutzgründen. Im Sinne des Vorhabenträgers ist ebenfalls eine Bestandsdokumentation des bestehenden Straßenzustands sowie ein Beweissicherungsverfahren. Eventuelle durch den Bauverkehr verursachte Schäden werden selbstverständlich wieder beseitigt. Zu
  2. Keine Materiallager in der Nähe von Kindereinrichtungen (Spielplätzen, KTs) und reinen Wohngebieten. Siehe auch unter
  3. Im Planfeststellungsverfahren werden die wesentlichen Transportwege und Baustellenerschließungsstraßen mit genehmigt. In Anlage 14 der Planfeststellungsunterlagen ist ein entsprechender Lageplan enthalten. Eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgt daher im Verfahren. Zu
  4. Das Materiallager darf nur unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner und nur an verkehrstechnisch günstigen Knotenpunkten errichtet werden. Der Vorhabenträger ist gehalten, den Bauablauf auch unter wirtschaftlichen Aspekten abzuwickeln. Dem stehen private Interessen gelegentlich entgegen. Da es sich um Arbeiten an einer bestehenden Eisenbahnstrecke handelt ist es natürlich, dass sich die Baustelleneinrichtungsflächen in der Nähe zum Gleis befinden. Anfrage V 579 Die Höllbergstraße wird vsl. für den Andienungsverkehr zur Baustelle genutzt. Baustelleneinrichtungsflächen in unmittelbarer Nähe des Spielplatzes sind nicht vorgesehen. Von einer starken Frequentierung der Zufahrtsstraßen kann u. E. zur Zeit nicht ausgegangen werden. Bei einer geschätzten Bauzeit von insgesamt 4 Jahren für die ca. 13 km lange Stecke finden Bautätigkeiten z.B. in Ginnheim punktuell und nicht während der gesamten 4 Jahre statt. Vorübergehend benötigte Flächen werden wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht. Wie oben schon erläutert wird die Nutzung der öffentlichen Straßen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt." (Zimmermann) Stadtrat

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2002OFOF 428/9Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Mai 2002OFOF 455/9Bauvorgaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und ZufahrtswegeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 15. Mai 2002OFOF 462/9Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn - hier: Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 6. Juni 2002OMOM 1273Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn hier: Materiallager und ZufahrtswegeDirektanregung
  5. 6. Juni 2002VV 579Bauvorhaben 3. und 4. Gleis . Main-Weser-Bahn - hier: Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz .Höllberg.?Anfrage
  6. 25. September 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1714Bauvorhaben 3. und 4. Gleis Main-Weser-Bahn, a) Materiallager und Zufahrtswege b) Baustraße und Materiallager in Nähe Kinderspielplatz "Höllberg"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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