Sicherung des Zugangs zum Kleinen Zentrum
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1217 entstanden aus Vorlage: OF 184/8 vom 09.05.2012
Betreff: Sicherung des Zugangs zum Kleinen Zentrum Der Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 45 wird von vielen Kindern, Fußgängern mit Kinderwagen oder Rollatoren als Zugang ins Kleine Zentrum genutzt, da sich dort Geschäfte, Kirchen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden. Dieser Zugang ist nicht ausreichend gesichert. Die Anwohner, die Geschäftseigner und die Verantwortlichen der Kirchen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen wünschen sich, dass dieser Zugang gesichert wird, da dort viele Autofahrer die Fußgänger nicht beachten und der Weg zu dem Übergang abschüssig ist. Der Magistrat wird gebeten, den Zugang in der Seitenstraße des Praunheimer Wegs in Höhe der Hausnummer 45 zum Kleinen Zentrum so zu sichern, dass die Gefährdung der Fußgänger beim Zugang zum Kleinen Zentrum minimiert wird. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2012OFOF 177/8Sicherung des Zugangs zum Kleinen ZentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Mai 2012OFOF 184/8Sicherung des Zugangs zum Kleinen ZentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2012Sie sind hierOMOM 1217Sicherung des Zugangs zum Kleinen ZentrumDirektanregung
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1509Sicherung des Zugangs zum Kleinen ZentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats