Renaturierung im Naherholungsgebiet
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 112 entstanden aus Vorlage: OF 15/13 vom 16.05.2011
Betreff: Renaturierung im Naherholungsgebiet Der Magistrat wird gebeten, im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach eine Betonplatte samt Betontisch und Stühlen sowie die Pflastersteine zu diesem Bauwerk zu entfernen und das Areal sich selbst zu überlassen.
Begründung: Dieser ehemalige Schachtisch liegt mitten in einem eher sumpfigen Gebiet, in dem selbst im trockenen Frühling 2011 das Wasser stand. Es ist auch jetzt noch erkennbar, dass dort Sumpfpflanzen wachsen, die aber auf dem Rückzug sind. Die Sitzgruppe erfüllt ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr, sondern wird hin und wieder für Gelage genutzt, die dem natürlichen Pflanzenwuchs nicht förderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2011OFOF 15/13Renaturierung im NaherholungsgebietOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011Sie sind hierOMOM 112Renaturierung im NaherholungsgebietDirektanregung
- 18. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 853Renaturierung im NaherholungsgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats