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Blendsichere Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station „Bonames“

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1111 entstanden aus Vorlage: OF 207/10 vom 03.01.2017

Betreff: Blendsichere Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station "Bonames" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Blendschutzschirme der Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station "Bonames" überprüft und, wo erforderlich, durch solche ersetzt werden, die ein sicheres Erkennen des doppelten Halt-S ymbols ermöglichen.

Begründung: Bei tief stehender Wintersonne fallen die Sonnenstrahlen gegenwärtig so auf das doppelte Halt-Symbol der Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station "Bonames", dass das Halt-Symbol nicht zu erkennen ist. Das ist gefährlich, weil die Ampeln dort kein Grün-Signal mehr geben, sodass die Fußgänger fälschlicherweise den Eindruck bekommen könnten, es leuchte kein Halt-Symbol, und auf die Schienen laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2017OFOF 207/10Blendsichere Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station „Bonames“Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Januar 2017Sie sind hier
    OMOM 1111Blendsichere Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station „Bonames“
    Direktanregung
  3. 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 801Blendsichere Fußgängerampeln an der U-Bahn-Station "Bonames"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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