Öffentlichen Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach regelmäßiger leeren
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1094 entstanden aus Vorlage: OF 72/13 vom 02.04.2012
Betreff: Öffentlichen Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach regelmäßiger leeren Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach vor der Filiale der Frankfurter Volksbank regelmäßiger zu leeren oder gegebenenfalls einen zweiten oder einen größeren Mülleimer aufzustellen, um unhygienische und unästhetische Müllhaufen zu vermeiden.
Begründung: Der öffentliche Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach ist ein hoch frequentierter Mülleimer. Gerade durch die vielen Schnellimbisse in der näheren Umgebung wird er häufig benutzt und ist oft mit Müll überfüllt. Leider häufen sich in letzter Zeit die Tage, an denen der Mülleimer so voll ist, dass sich der Müll türmt und neben dem Eimer abgelegt wird. Dies ist nicht nur nicht schön anzusehen, sondern für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer der Bushaltestelle unhygienisch; zumal die Müllberge gerade im Sommer sehr unangenehm riechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012OFOF 72/13Öffentliche Mülleimer an Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach regelmäßiger leerenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012Sie sind hierOMOM 1094Öffentlichen Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach regelmäßiger leerenDirektanregung
- 31. August 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1425Öffentlichen Mülleimer an der Bushaltestelle Rathaus Nieder-Erlenbach regelmäßiger leerenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.