Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1091 entstanden aus Vorlage: OF 126/4 vom 16.04.2012
Betreff: Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: M 68/12 Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 68 an einem oder mehreren gesonderten Termin/Terminen vorzustellen und die betroffenen Ortsbeiräte dazu einzuladen.
Begründung: Die Entwicklung des vom Bebauungsplan Nr. 890 betroffenen Gebiets hat auch für die angrenzenden Gebiete weitreichende Auswirkungen. Es sollte daher die Möglichkeit für die drei betroffenen Ortsbeiräte gegeben werden, die Details der Planung vorgestellt zu bekommen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 692, der mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 890 geändert wird. Diese Änderung wird aber hier nicht spezifiziert bzw. dokumentiert und die Auswirkungen dieser Änderungen werden hier nicht beschrieben. Auch fehlt eine inhaltliche Begründung dieser Änderungen und ihres Ausmaßes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2012OFOF 126/4Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2012Sie sind hierOMOM 1091Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBDirektanregung
- 9. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1041Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats