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Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim zu verbessern. Dies ist notwendig, da die unübersichtliche Verkehrssituation insbesondere für Kinder aus der Umgebung gefährlich ist. Eine schnelle Entschärfung der Gefahrenstelle wird erwartet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Sicherheit für Fußgänger an der sehr unübersichtlichen Stelle im Bereich der Zufahrt des Sportparks in Preungesheim deutlich verbessert werden kann.

Begründung

Die Gefahrenstelle im Bereich der Ein-/Ausfahrt der Bezirkssportanlage Preungesheim zum Feldweg stellt leider insbesondere viele Kinder aus dem Wohngebiet An der Wolfsweide und weiterer benachbarter Straßen vor große Herausforderungen. Die Fahrzeuge sind an dieser sehr unübersichtlichen Stelle zu schnell und den Fahrenden ist diese Situation leider so nicht erkenntlich, sodass diese Stelle schnellstmöglich zu entschärfen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2021OFOF 141/10Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. November 2021Sie sind hier
    OMOM 1007Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim
    Direktanregung
  3. 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 629Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark PreungesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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