Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
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Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006 entstanden aus Vorlage: OF 139/1 vom 04.03.2012
Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße von der Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen.
Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2012OFOF 139/1Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der ReinigungsklasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2012Sie sind hierOMOM 1006Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der ReinigungsklasseDirektanregung
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 784Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der ReinigungsklasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats