Tempo-30-Zonen in Eschersheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen darin einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern Zeichen 274 mit Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Str. usw.). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuille-la-Barre Str. in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf: 1. in Alt Eschersheim zwischen Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße. Die Vorfahrtsregelung kann beibehalten werden. 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich), Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstr., Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße. Die Vorfahrtsregelung kann beibehalten werden. 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. 4. die entfernten Schilder und deren Masten an einer Stelle zu sammeln und nach Abschluss der Arbeiten der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat zu präsentieren.
Inhalt
Antrag vom 17.06.2009, OF 958/9
Betreff:
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Mit Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen darin einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße).
In diesen Straßen wurde auch Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern Zeichen 274 mit Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen.
In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Str. usw.). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuille-la-Barre Str. in Nieder-Eschbach).
Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf:
- in Alt Eschersheim zwischen Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße. Die Vorfahrtsregelung kann beibehalten werden.
- im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich), Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstr., Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße. Die Vorfahrtsregelung kann beibehalten werden.
- alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind.
- die entfernten Schilder und deren Masten an einer Stelle zu sammeln und nach Abschluss der Arbeiten der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat zu präsentieren.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2009Sie sind hierOFOF 958/9Tempo-30-Zonen in EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Juli 2009OMOM 3433Tempo-30-Zonen in EschersheimDirektanregung
- 24. September 2009STST 1413Tempo-30-Zonen in EschersheimStellungnahme
- 21. September 2010Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1317Tempo-30-Zonen in EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Punkt 1.: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und Freie Wähler (= Ablehnung) Punkt 2.: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung Freie Wähler und fraktionslos Punkt 3.: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Freie Wähler und fraktionslos