Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg
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Neues zu Heimchenweg per E-MailBegründung
Heimchenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird. Begründung: Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2016, OF 91/6
Betreff: Einmündung der Hunsrückstraße in den Heimchenweg
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen, dass an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg das Halteverbot im Heimchenweg auf der linken Straßenseite (auf der Seite, auf der sich der Kiosk befindet) konsequent eingehalten wird.
Begründung: Um zu verhindern, dass beim Abbiegen von LKWs und ähnlich großen Fahrzeugen an der Einmündung Hunsrückstraße in den Heimchenweg das eintritt, was oben beschrieben ist, ist dort auf auf der linken Seite des Heimchenwegs ein Halteverbot eingerichtet. So können die großen Fahrzeuge beim Einbiegen weit genug ausholen. Leider wird das Halteverbot aber oft missachtet, wodurch der Fahrbahnraum an dieser Stelle deutlich eingeengt wird und es für LKWs usw. zu eng wird, wenn sie um die Kurve fahren und deshalb über den Bürgersteig an der Ecke der Einmündung fahren müssen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juni 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.06.2016 im OBR 6 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme