Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe „Project Shelter“
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migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe "Project Shelter" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit leerstehende Immobilien im Nordend (wie beispielsweise in der Bergerstraße 6 und 8, der Rappstraße 6 oder der Sternstraße 13) der Gruppe "Project Shelter" zur Einrichtung und zum Betrieb eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums und zur Unterbringung obdachloser geflüchteter Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus zumindest vorübergehend überlassen werden können. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümer*innen über eine solche Nutzung einzuleiten. Begründung: Die Gruppe "Project Shelter" setzt sich insbesondere für solche Menschen ein, deren Aufenthaltsstatus infolge der Dublin III-Regelung bislang ungeklärt ist. Für diese Menschen sind staatlicherseits keine Leistungen vorgesehen. Die Initiative "Project Shelter" möchte erreichen, dass diesen Geflüchteten zumindest vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung steht. Um entsprechende Räumlichkeiten bemüht sich die Gruppe seit Langem. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der nunmehr einsetzenden kühleren Witterungsverhältnisse ist eine rasche Lösung für die betroffenen Menschen unabdingbar. Das seit einigen Wochen betriebene Begegnungscafé bietet keine Unterkunftsmöglichkeit. Gleichzeitig stehen im Nordend einige Gebäude seit vielen Monaten leer. Diese könnten - zumindest vorübergehend - der Unterbringung der ansonsten obdachlosen Menschen dienen.
Inhalt
Antrag vom 21.09.2016, OF 88/3
Betreff: Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe "Project Shelter" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit leerstehende Immobilien im Nordend (wie beispielsweise in der Bergerstraße 6 und 8, der Rappstraße 6 oder der Sternstraße 13) der Gruppe "Project Shelter" zur Einrichtung und zum Betrieb eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums und zur Unterbringung obdachloser geflüchteter Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus zumindest vorübergehend überlassen werden können. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümer*innen über eine solche Nutzung einzuleiten.
Begründung: Die Gruppe "Project Shelter" setzt sich insbesondere für solche Menschen ein, deren Aufenthaltsstatus infolge der Dublin III-Regelung bislang ungeklärt ist. Für diese Menschen sind staatlicherseits keine Leistungen vorgesehen. Die Initiative "Project Shelter" möchte erreichen, dass diesen Geflüchteten zumindest vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung steht. Um entsprechende Räumlichkeiten bemüht sich die Gruppe seit Langem. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der nunmehr einsetzenden kühleren Witterungsverhältnisse ist eine rasche Lösung für die betroffenen Menschen unabdingbar. Das seit einigen Wochen betriebene Begegnungscafé bietet keine Unterkunftsmöglichkeit. Gleichzeitig stehen im Nordend einige Gebäude seit vielen Monaten leer. Diese könnten - zumindest vorübergehend - der Unterbringung der ansonsten obdachlosen Menschen dienen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016Sie sind hierOFOF 88/3Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe „Project Shelter“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2016OMOM 922Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe „Project Shelter“Direktanregung
- 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 401Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe "Project Shelter"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)