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Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!

Vorlagentyp: OFCDU
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

  1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden.
  2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden.
  3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen.
  4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten
    • a)im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb.
    • b)im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen.

Inhalt

Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8

Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

  1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden.
  2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden.
  3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen.
  4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten
    • a)im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb.
    • b)im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2016Sie sind hier
    OFOF 83/8Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Dezember 2016OAOA 99Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!Anregung
  3. 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 822Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 7 · 01.12.2016
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 99 2016 Die Vorlage OF 83/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Enthaltung:
BFFREPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF, REP und FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen