Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und Maybachbrücke zurückzuschneiden, um die Sicherheit und Nutzbarkeit des Fußweges zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass FußgängerInnen auf den Fahrradweg ausweichen müssen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Durch überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und Maybachbrücke ist die Nutzbarkeit des Fußweges erheblich eingeschränkt. FußgängerInnen müssen auf den Fahrradweg ausweichen.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass überhängende Bäume und Sträucher in diesem Abschnitt zurückgeschnitten werden, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges zu gewährleisten.
Begründung
zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Durch überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und Maybachbrücke ist die Nutzbarkeit des Fußweges erheblich eingeschränkt. FußgängerInnen müssen auf den Fahrradweg ausweichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2024Sie sind hierOFOF 797/9Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. September 2024OMOM 5846Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenDirektanregung
- 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2147Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme