Spargelstand im Oeder Weg - Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende
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Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende
- Die Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um einen anderen geeigneten Ort für die Aufstellung des derzeitigen saisonalen Verkaufsstandes für Spargel auf dem Gehweg im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos), zu finden und den Verkaufsstand durch sachdienliche Maßnahmen gegenüber dem Standbetreiber umzusetzen.
- Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Abwägungen er vorgenommen hat, um auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer örtlicher Gewerbetreibender und Einzelhändler einen saisonalen Verkaufsstand für Spargel im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos) auf dem öffentlichen Gehweg in dem bekannt problematischen Gewerbeareal des südlichen Oeder Weg zu genehmigen. Begründung: Das Areal des südlichen Oeder Weg ist generell ein bekannt problematisches Gebiet für Gewerbetreibende und Einzelhändler. Die dort gelegenen Geschäfte sind bereits in der Vergangenheit teilweise wirtschaftlich schwer durch die ungeplant langdauernde Sperrung der Eckenheimer Landstraße Höhe Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 getroffen worden. Diese Straßensperrung hatte erhebliche Geschäftseinbußen der Geschäfte auch und gerade im südlichen Oeder Weg zur Folge. Weiterhin hatte der Magistrat in 2013 aus finanziellen Erwägungen heraus vom Ortsbeirat angeregte Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität im Bereich des südlichen Oeder Weg zum Beispiel durch zusätzliche Anpflanzungen abgelehnt. Durch diese besondere Rücksichtnahme erfordernde Situation der örtlichen Gewerbetreibenden und Einzelhändler erzeugt es vermeidbare weitere Probleme, wenn ohne erkennbare Abstimmung mit Gewerbetreibenden oder dem zuständigen Ortsbeirat 3 ein saisonaler Verkaufsstand für Spargel mitten in einem solchen problematischen Areal durch die Stadt ausgewählt und vergeben wird. Durch den saisonalen Verkaufsstand für Spargel werden Schaufenster örtlicher Einzelhändler für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer merklich schlechter sichtbar. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die ohnehin nicht berauschenden Einzelhandelsumsätze. Ein alteingesessener und für die Nahversorgung wichtiger Einzelhändler für Lebensmittel sowie Obst und Gemüse schräg gegenüber dem Verkaufsstand für Spargel verliert absehbar einen erheblichen Teil seines eigenen saisonalen Spargelgeschäftes, da er mit seinem ortsgebundenen Ladengeschäft und Fachpersonal absehbar eine deutlich ungünstigere Kostenstruktur als der Betreiber eines mobilen saisonalen Verkaufsstandes hat. Dies wirft die weitere Frage auf, welche Struktur des Einzelhandels die Stadt in diesem Gebiet anstrebt. Mündliche Vorsprachen einzelner Gewerbetreibender und Einzelhändler bei den zuständigen Ämtern der Stadt in 2013 und 2014 blieben ergebnislos und sind nach Recherchen des Antragstellers anscheinend nicht aktenkundig gemacht worden.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2015, OF 778/3
Betreff: Spargelstand im Oeder Weg - Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende
- Die Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um einen anderen geeigneten Ort für die Aufstellung des derzeitigen saisonalen Verkaufsstandes für Spargel auf dem Gehweg im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos), zu finden und den Verkaufsstand durch sachdienliche Maßnahmen gegenüber dem Standbetreiber umzusetzen.
- Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Abwägungen er vorgenommen hat, um auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer örtlicher Gewerbetreibender und Einzelhändler einen saisonalen Verkaufsstand für Spargel im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos) auf dem öffentlichen Gehweg in dem bekannt problematischen Gewerbeareal des südlichen Oeder Weg zu genehmigen. Begründung: Das Areal des südlichen Oeder Weg ist generell ein bekannt problematisches Gebiet für Gewerbetreibende und Einzelhändler. Die dort gelegenen Geschäfte sind bereits in der Vergangenheit teilweise wirtschaftlich schwer durch die ungeplant langdauernde Sperrung der Eckenheimer Landstraße Höhe Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 getroffen worden. Diese Straßensperrung hatte erhebliche Geschäftseinbußen der Geschäfte auch und gerade im südlichen Oeder Weg zur Folge. Weiterhin hatte der Magistrat in 2013 aus finanziellen Erwägungen heraus vom Ortsbeirat angeregte Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität im Bereich des südlichen Oeder Weg zum Beispiel durch zusätzliche Anpflanzungen abgelehnt. Durch diese besondere Rücksichtnahme erfordernde Situation der örtlichen Gewerbetreibenden und Einzelhändler erzeugt es vermeidbare weitere Probleme, wenn ohne erkennbare Abstimmung mit Gewerbetreibenden oder dem zuständigen Ortsbeirat 3 ein saisonaler Verkaufsstand für Spargel mitten in einem solchen problematischen Areal durch die Stadt ausgewählt und vergeben wird. Durch den saisonalen Verkaufsstand für Spargel werden Schaufenster örtlicher Einzelhändler für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer merklich schlechter sichtbar. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die ohnehin nicht berauschenden Einzelhandelsumsätze. Ein alteingesessener und für die Nahversorgung wichtiger Einzelhändler für Lebensmittel sowie Obst und Gemüse schräg gegenüber dem Verkaufsstand für Spargel verliert absehbar einen erheblichen Teil seines eigenen saisonalen Spargelgeschäftes, da er mit seinem ortsgebundenen Ladengeschäft und Fachpersonal absehbar eine deutlich ungünstigere Kostenstruktur als der Betreiber eines mobilen saisonalen Verkaufsstandes hat. Dies wirft die weitere Frage auf, welche Struktur des Einzelhandels die Stadt in diesem Gebiet anstrebt. Mündliche Vorsprachen einzelner Gewerbetreibender und Einzelhändler bei den zuständigen Ämtern der Stadt in 2013 und 2014 blieben ergebnislos und sind nach Recherchen des Antragstellers anscheinend nicht aktenkundig gemacht worden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. April 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2015 im OBR 3 abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme)