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Sperrung der Eckenheimer Landstraße Höhe Nationalbibliothek - Welche Planung, welche Vorkehrungen für Folgen

Vorlagentyp: OFCDU
3 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Höhe Nationalbibliothek - Welche Planung, welche Vorkehrungen für Folgen Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum er anläßlich der Sperrung der Richtungsfahrbahn Süd der wichtigen Grundlaststraße Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek für ein dreiviertel Jahr bis zum 19.03.2015 ein Verkehrsleitkonzept nicht für notwendig gehalten hat, und 2. ob er eine Erklärung für widersprüchliche Informationen zu der Frage hat, ob die zeitraubenden Kanalarbeiten beim Ausbau der U-Bahn Station Nationalbibliothek, die zu einer noch längeren Sperrung der Eckenheimer Landstraße geführt haben, bereits vor Beginn der Bauarbeiten bekannt waren oder nicht, und 3. welche Maßnahmen er im Hinblick auf die der Sperrung der Richtungsfahrbahn Süd der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek für ein dreiviertel Jahr zur Vermeidung von Schäden für Gewerbetreibende im Bereich der Eckenheimer Landstraße südlich der Einmündung Holzhausenstraße sowie im Bereich des südlichen Oeder Weg getroffen hat, und 4. warum er den Ortsbeirat 3 nicht frühzeitig über die außergewöhnlich lange Sperrung der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 in Richtung Süden und ab diesem Tag in Richtung Norden mit den jeweils erheblichen Folgen für Bewohner und Straßennutzer informiert hat. Begründung:

Zu 1. hat Herr Stadtrat Majer als Verkehrsdezernent dem Antragsteller ohne Begründung schriftlich die Entbehrlichkeit jedes Verkehrskonzeptes im Zusammenhang mit der Sperrung der Eckenheimer Landstraße mitgeteilt. Dies erscheint wegen der Funktion der betroffenen Straße als Grundlaststraße erläuterungsbedürftig.

Zu 2. hat Herr Stadtrat Majer als Verkehrsdezernent schriftlich gegenüber dem Antragsteller sowie in einer Etatvorlage für die nicht eingeplanten Kanalarbeiten bekundet, der Bedarf für die Kanalarbeiten habe sich erst im Zuge der Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek herausgestellt. Gleich mehrere vom Antragsteller befragte verantwortliche Baubeteiligte haben hingegen bekundet, es sei lange vor Beginn der Bauarbeiten klar bekannt gewesen, daß die dort gelegenen und fast ein Jahrhundert alten Kanalanlagen sanierungsbedürftig gewesen seien. Jedenfalls sei der grundlegende Sanierungsbedarf der alten Kanäle keineswegs überraschend gewesen.

Zu 3. haben sich zahlreiche Gewerbetreibende in den genannten und bekannt problematischen Gewerbearealen darüber beklagt, sie hätte durch die langwierige Sperrung der Eckenheimer Landstraße bis zum 19.03.2015 erhebliche Geschäftseinbußen erlitten.

Zu 4. ist eine Information des Ortsbeirates 3 über die so lange Sperrung der Eckenheimer Landstraße nicht erkennbar.

Inhalt

Antrag vom 09.04.2015, OF 776/3

Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße Höhe Nationalbibliothek - Welche Planung, welche Vorkehrungen für Folgen Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum er anläßlich der Sperrung der Richtungsfahrbahn Süd der wichtigen Grundlaststraße Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek für ein dreiviertel Jahr bis zum 19.03.2015 ein Verkehrsleitkonzept nicht für notwendig gehalten hat, und 2. ob er eine Erklärung für widersprüchliche Informationen zu der Frage hat, ob die zeitraubenden Kanalarbeiten beim Ausbau der U-Bahn Station Nationalbibliothek, die zu einer noch längeren Sperrung der Eckenheimer Landstraße geführt haben, bereits vor Beginn der Bauarbeiten bekannt waren oder nicht, und 3. welche Maßnahmen er im Hinblick auf die der Sperrung der Richtungsfahrbahn Süd der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek für ein dreiviertel Jahr zur Vermeidung von Schäden für Gewerbetreibende im Bereich der Eckenheimer Landstraße südlich der Einmündung Holzhausenstraße sowie im Bereich des südlichen Oeder Weg getroffen hat, und 4. warum er den Ortsbeirat 3 nicht frühzeitig über die außergewöhnlich lange Sperrung der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 in Richtung Süden und ab diesem Tag in Richtung Norden mit den jeweils erheblichen Folgen für Bewohner und Straßennutzer informiert hat.

Begründung:

Zu 1. hat Herr Stadtrat Majer als Verkehrsdezernent dem Antragsteller ohne Begründung schriftlich die Entbehrlichkeit jedes Verkehrskonzeptes im Zusammenhang mit der Sperrung der Eckenheimer Landstraße mitgeteilt. Dies erscheint wegen der Funktion der betroffenen Straße als Grundlaststraße erläuterungsbedürftig.

Zu 2. hat Herr Stadtrat Majer als Verkehrsdezernent schriftlich gegenüber dem Antragsteller sowie in einer Etatvorlage für die nicht eingeplanten Kanalarbeiten bekundet, der Bedarf für die Kanalarbeiten habe sich erst im Zuge der Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek herausgestellt. Gleich mehrere vom Antragsteller befragte verantwortliche Baubeteiligte haben hingegen bekundet, es sei lange vor Beginn der Bauarbeiten klar bekannt gewesen, daß die dort gelegenen und fast ein Jahrhundert alten Kanalanlagen sanierungsbedürftig gewesen seien. Jedenfalls sei der grundlegende Sanierungsbedarf der alten Kanäle keineswegs überraschend gewesen.

Zu 3. haben sich zahlreiche Gewerbetreibende in den genannten und bekannt problematischen Gewerbearealen darüber beklagt, sie hätte durch die langwierige Sperrung der Eckenheimer Landstraße bis zum 19.03.2015 erhebliche Geschäftseinbußen erlitten.

Zu 4. ist eine Information des Ortsbeirates 3 über die so lange Sperrung der Eckenheimer Landstraße nicht erkennbar.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. April 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2015 im OBR 3 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 41 · 23.04.2015
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 28.05.2015
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 02.07.2015
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage OF 776/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung