Zuständigkeit für Jugendarbeit in Berkersheim klären
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Berkersheim klären Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche (städtischen?) Stellen für die Jugendhilfe und sonstige Jugendarbeit, insbesondere Jugend-Sozialarbeit in Berkersheim zuständig sind. Begründung: Im Zusammenhang mit attraktiveren Angeboten für Jugendliche am Frankfurter Berg ist auch die Situation in Berkersheim mit zu berücksichtigen. Insbesondere wenn neue Angebote für Jugendliche auf Berkersheimer Gelände eingerichtet werden sollten, die von Jugendsozialarbeitern betreut werden müssen, muss klar sein, wer hierfür zuständig ist. Bis jetzt sind aus den Antworten des Magistrats auf Anfragen des Ortsbeirats zu diesem Thema keine eindeutigen Rückschlüsse zur Zuständigkeit möglich gewesen. Deshalb ist eine ausdrückliche Klärung, welche städtische oder sonstige Stelle für die Jugendarbeit in Berkersheim zuständig ist, dringend.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2015, OF 753/10
Betreff: Zuständigkeit für Jugendarbeit in Berkersheim klären Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche (städtischen?) Stellen für die Jugendhilfe und sonstige Jugendarbeit, insbesondere Jugend-Sozialarbeit in Berkersheim zuständig sind.
Begründung: Im Zusammenhang mit attraktiveren Angeboten für Jugendliche am Frankfurter Berg ist auch die Situation in Berkersheim mit zu berücksichtigen. Insbesondere wenn neue Angebote für Jugendliche auf Berkersheimer Gelände eingerichtet werden sollten, die von Jugendsozialarbeitern betreut werden müssen, muss klar sein, wer hierfür zuständig ist. Bis jetzt sind aus den Antworten des Magistrats auf Anfragen des Ortsbeirats zu diesem Thema keine eindeutigen Rückschlüsse zur Zuständigkeit möglich gewesen. Deshalb ist eine ausdrückliche Klärung, welche städtische oder sonstige Stelle für die Jugendarbeit in Berkersheim zuständig ist, dringend.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2015Sie sind hierOFOF 753/10Zuständigkeit für Jugendarbeit in Berkersheim klärenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. Februar 2015VV 1253Zuständigkeit für Jugendarbeit in Berkersheim klärenAnfrage
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 711Zuständigkeit für Jugendarbeit in Berkersheim klärenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme