Gestaltungssatzung Freiraum und Klima
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Zustimmung zur Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, um das Stadtklima zu verbessern. Es wird jedoch auf die hohen Herausforderungen für private Hauseigentümer*innen hingewiesen, die durch die Satzung entstehen können.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die M 147 wird mit den folgenden Maßgaben beschlossen: - Der § 5 (Gestaltung von Stellplätzen und Garagen) findet nur beim Neubau von Stellplätzen, Garagen oder Carports Anwendung. - Der § 6 (Gestaltung von Wänden und Dächern) findet nur beim Neubau eines Gebäudes Anwendung. - Zudem ist in der Satzung zu verankern, dass weder eine Dach- noch eine Fassadenbegrünung über eine Bewässerungsvorrichtung verfügen darf, die durch das Trinkwassersystem gespeist wird.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima als wichtigen Baustein zur Verbesserung des Stadtklimas. In der vorgelegten Form stellt die Satzung aber eine extrem hohe Herausforderung für private Hauseigentümer*innen dar, da sie auch bei allen Maßnahmen greifen soll, die gemäß der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei sind. Faktisch würde die Satzung mithin bei fast allen baulichen Veränderungen greifen, die nicht lediglich als Reparaturarbeiten zu werten sind. Dies kann bei Anwendung der Satzungsparagrafen 5 und 6 zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und z.B. eine eigentlich notwendige und gewünschte energetische Sanierungsmaßnahme verhindern. Viele Fassaden- und Dachbegrünungen verfügen über eine eingebaute Bewässerungsmöglichkeit. Ist diese vorgesehen und wird über die Trinkwasserleitung gespeist, würde dies zu einem erheblichen Anstieg des Wasserverbrauchs führen, der aus ökologischen Gründen nicht akzeptabel ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021Sie sind hierOFOF 74/7Gestaltungssatzung Freiraum und KlimaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021OAOA 109Gestaltungssatzung Freiraum und Klima Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147Anregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 1432Gestaltungssatzung Freiraum und KlimaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)