Einheitlich .Tempo 30. auf der südlichen Homburger Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die südliche Homburger Landstraße zieht sich in weiten Teilen durch den alten, engen Ortskern von Preungesheim. Die Gießener Straße Hat die südliche Homburger Landstraße als Durchgangsstraße abgelöst. Dies wird spätestens mit der Linksabbiegespur auf die Friedberger Landstraße unumkehrbar. Bereits jetzt ist es in diesem Bereich für die Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar, warum auf der südlichen Homburger Landstraße mehrmals sich die Schilder zwischen Tempo 30 und Tempo 50 abwechseln.
Inhalt
Antrag vom 23.11.2008, OF 676/10
Betreff:
Einheitlich "Tempo 30" auf der südlichen Homburger Landstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten in Verbindung mit den zuständigen Stellen einheitlich "Tempo 30" auf der südlichen Homburger Landstraße ^wischen Friedberger Warte und der Gießener Straße (Nahe der Endhaltestelle der U5) vorzusehen.
Begründung:
Die südliche Homburger Landstraße zieht sich in weiten Teilen durch den alten, engen Ortskern von Preungesheim. Die Gießener Straße Hat die südliche Homburger Landstraße als Durchgangsstraße abgelöst. Dies wird spätestens mit der Linksabbiegespur auf die Friedberger Landstraße unumkehrbar. Bereits jetzt ist es in diesem Bereich für die Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar, warum auf der südlichen Homburger Landstraße mehrmals sich die Schilder zwischen Tempo 30 und Tempo 50 abwechseln.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2008Sie sind hierOFOF 676/10Einheitlich .Tempo 30. auf der südlichen Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2009OAOA 788Einheitlich „Tempo 30“ auf der südlichen Homburger LandstraßeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme