Projektunterstützung "Auschwitz vor Gericht"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt die Unterstützung des Ausstellungsprojekts "Auschwitz vor Gericht" mit 2000 Euro aus dem Budget. Dies geschieht anlässlich des 60. Jahrestages des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und soll zur Erinnerungskultur beitragen.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat unterstützt das Ausstellungsprojekts "Auschwitz vor Gericht" (AT) des Vereins Begegnen in Bockenheim e.V. mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirates in Höhe von 2000,00- Euro.
Begründung
Anlässlich des 60ten Jahrestages des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses setzt sich die Ausstellung mit der Entstehung, Durchführung und den Folgen des von Fritz Bauer und seinen Staatsanwälten angestrengten Prozesses auseinander und soll so zu einer lebendigen Erinnerungskultur beitragen. Die Ausstellung entsteht in enger Zusammenarbeit mit dem AStA der Universität Frankfurt und soll breit in die Frankfurter Stadtgesellschaft wirken. Die beantragten Kosten für die Produktion der Ausstellung fallen alle im Jahr 2023 an. Eine ausführliche Vorstellung des Projekts samt Finanzierungsplan wird dem Ortsbeirat separat zur Verfügung gestellt. Die Antragsteller werden in der Sitzung am 12.06.23 für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2023Sie sind hierOFOF 673/2Projektunterstützung „Auschwitz vor Gericht“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2023OIBOIB 234Projektunterstützung „Auschwitz vor Gericht“Budget-Initiative
- 18. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2458Projektunterstützung „Auschwitz vor Gericht“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP