Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
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vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA Gelände bis zum Autobahnende erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird.
- Auf der Brücke über das ehemalige Buga Gelände und entlang der Autobahn bis zum Autobahnende an der MiquelAllee wird durch geeignete Maßnahmen der Lärmschutz erhöht. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 über ein Brückenbauwerk beschallt die AnwohnerInnen des Niddatals ( ehemaliges Buga Gelände entlang der gesamten Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße ) erheblich. Es wird zurecht über eine gestiegene Lärmbelastung geklagt. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest -Kreuz von 120 km/h unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist und damit den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom
- Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim , Hausen und Bockenheim, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (zit. nach: htttp://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/)Gru ndsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen -Fahrbahn -Geräusches mit der 3. bis
- Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der
- Potenz der Geschwindigkeit ansteigt
Inhalt
Antrag vom 19.01.2015, OF 620/2
Betreff: Tempolimit auf der Bundesautobahn 66 vom Nordwestkreuz bis Autobahnende wieder einführen; Lärmschutz an der Bundesautobahn 66 vom BUGA Gelände bis zum Autobahnende erhöhen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Der Magistrat wird gebeten, über die Landesregierung auf Bundesebene initiativ zu werden und sich dafür einzusetzen, dass ein Tempolimit auf 80 km/h auf der A 66 vom Nordwest Kreuz beginnend bis zum Autobahnende eingerichtet wird.
- Auf der Brücke über das ehemalige Buga Gelände und entlang der Autobahn bis zum Autobahnende an der MiquelAllee wird durch geeignete Maßnahmen der Lärmschutz erhöht. Begründung: Der oben genannte Teilabschnitt der A 66 über ein Brückenbauwerk beschallt die AnwohnerInnen des Niddatals ( ehemaliges Buga Gelände entlang der gesamten Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße ) erheblich. Es wird zurecht über eine gestiegene Lärmbelastung geklagt. Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeits-Beschränkung stadteinwärts nach dem Nordwest -Kreuz von 120 km/h unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist und damit den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde. Im Koalitionsvertrag des Magistrats von 2011 heißt es: "Das Thema Lärmschutz soll in dieser Wahlperiode deutlich vorangebracht werden." In einem Artikel der FR vom
- Juli 2011 nannte Alexander Heuser, u.a. Vorsitzender des Verkehrsausschusses, im Zusammenhang mit einer Initiative für ein Tempolimit auf Frankfurts Stadtautobahnen auch die Stadtteile Rödelheim , Hausen und Bockenheim, die durch den Verkehrslärm von Autobahnen besonders belastet seien. Das Beispiel aus Salzburg, das von Mitte Februar bis Mitte Mai 2014 auf einem Teilabschnitt der Stadtautobahn Tempo 80 testete, belegte die Wirksamkeit von Tempobeschränkungen: Die Luftgüte konnte effektiv verbessert und die Lärmbelastung deutlich gesenkt werden. Das Ergebnis wurde wie folgt zusammengefasst: "Das Tempolimit stellt somit eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduktion der Gesundheitsbelastung dar." (zit. nach: htttp://www.umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2014/news_140618/)Gru ndsätzlich dienen Tempolimits dem Umweltschutz, insbesondere dem Lärmschutz, da die Schallintensität des Reifen -Fahrbahn -Geräusches mit der 3. bis
- Potenz, die des aerodynamischen Geräuschs mit etwa der
- Potenz der Geschwindigkeit ansteigtBeratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2015 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.02.2015 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)