Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße
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zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße an den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach 4-5 Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gegen Bezahlung von 20 Minuten zu € 1,00 geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können.
Inhalt
Antrag vom 22.03.2015, OF 612/1
Betreff: Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße an den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße aufzustellen.
Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach 4-5 Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gegen Bezahlung von 20 Minuten zu € 1,00 geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2015Sie sind hierOFOF 612/1Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. April 2015OMOM 4122Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1072Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme