Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße an den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach 4-5 Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gegen Bezahlung von 20 Minuten zu € 1,00 geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können.