Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.03.2015
Betreff: Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen Werftstraße und Schleusenstraße vor den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten, wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße, aufzustellen.
Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach vier bis fünf Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gegen Zahlung eines Euros für 20 Minuten geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2015OFOF 612/1Aufstellen eines Parkautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. April 2015Sie sind hierOMOM 4122Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1072Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und SchleusenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats