Nächtliche Beleuchtung des Müllheizkraftwerks
Antrag
Der Ortsbeirat frag den Magistrat: kann die Beleuchtung im Betriebsgebäude des Müllheiz-Kraftwerks und auf den Zufahrts-/Abfahrtsstraßen im Betriebsgelände während der Nacht eingeschränkt werden? Welche Gründe gibt es u.U. dafür, das gesamte Gelände und alle Stockwerke des Gebäudes auch nachts hell erleuchtet zu lassen?
Begründung
Das MHKW bildet in der Nacht einen starken Lichtkegel und strahlt in die umgebenden Wohnbezirke. Dies führt deshalb zu Irritationen, weil nachts keine kontinuierliche Anfahrt von Müllfahrzeugen gesehen wird. Somit entfallen Arbeitsprozesse auf dem Gelände und im Gebäude z.B. die Steuerungs- und Überwachungsarbeiten. In den betreffenden Bereichen des Geländes und des Gebäudes könnte die Beleuchtung und starke Helligkeit reduziert werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)