Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern 1. a) zu berichten, welche verschiedenen Lernmodelle und Betreuungsangebote an den Grundschulen im Nordend bestehen. b) zu berichten, wie die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den verschiedenen Grundschulmodellen im Nordend gewährleistet werden kann. 2. eine Aufstellung zu übersenden, die Auskunft gibt über a) Aktuelle und erwartete Schülerzahlen der einzelnen Grundschulen im Nordend b) Anzahl der Gestattungsanträge pro Schule für den Schulbesuch mit Angabe, wie vielen Anträge stattgegeben wurde c) Anzahl der Anmeldungen an Privatschulen von Grundschülern aus dem Nordend 3. eine Überprüfung der Grundschulbezirke im Nordend durchzuführen. Die Bezirke sollten an die aktuellen und erwarteten Schülerzahlen angepaßt werden und Stadtteilgrenzen besser berücksichtigen, damit Quartiere als Einheit erhalten bleiben. Begründung:
Zu 1: Die Grundschulen im Nordend bilden derzeit unterschiedliche Profile aus in der Unterrichtsgestaltung und der Betreuung insgesamt. Dies kommt sicherlich den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien entgegen. Allerdings gibt es für die Eltern aufgrund der starren Grundschulbezirksgrenzen keine Wahlfreiheit. Dies ist bedauerlich und führt zu einer insgesamt sehr unbefriedigenden Situation der Eltern.
Zu 3: Derzeit werden die Grundschulkinder aus dem Nordend auf 7 Grundschulen verteilt. Es gibt Viertel im Nordend (bspw. Bereich Anlagenring/Berger Str./Sandweg, in denen die Kinder 3 verschiedenen Grundschulen zugeordnet werden. Gerade in der Grundschule, die die Kinder zu Fuß allein erreichen sollten, führt das teilweise zu langen Wegen und macht die Bildung von Kindergruppen, die gemeinsam den Schulweg aus dem gleichen Viertel gehen, oftmals unmöglich. Gleichzeitig wird so auch die Umsetzung des Auftrages gem. Hessischem Bildungsplan, der die bessere Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule fordert, erschwert.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2011, OF 57/3
Betreff: Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhalten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern 1. a) zu berichten, welche verschiedenen Lernmodelle und Betreuungsangebote an den Grundschulen im Nordend bestehen. b) zu berichten, wie die Wahlfreiheit der Eltern zwischen den verschiedenen Grundschulmodellen im Nordend gewährleistet werden kann. 2. eine Aufstellung zu übersenden, die Auskunft gibt über a) Aktuelle und erwartete Schülerzahlen der einzelnen Grundschulen im Nordend b) Anzahl der Gestattungsanträge pro Schule für den Schulbesuch mit Angabe, wie vielen Anträge stattgegeben wurde c) Anzahl der Anmeldungen an Privatschulen von Grundschülern aus dem Nordend 3. eine Überprüfung der Grundschulbezirke im Nordend durchzuführen. Die Bezirke sollten an die aktuellen und erwarteten Schülerzahlen angepaßt werden und Stadtteilgrenzen besser berücksichtigen, damit Quartiere als Einheit erhalten bleiben.
Begründung:
Zu 1: Die Grundschulen im Nordend bilden derzeit unterschiedliche Profile aus in der Unterrichtsgestaltung und der Betreuung insgesamt. Dies kommt sicherlich den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien entgegen. Allerdings gibt es für die Eltern aufgrund der starren Grundschulbezirksgrenzen keine Wahlfreiheit. Dies ist bedauerlich und führt zu einer insgesamt sehr unbefriedigenden Situation der Eltern.
Zu 3: Derzeit werden die Grundschulkinder aus dem Nordend auf 7 Grundschulen verteilt. Es gibt Viertel im Nordend (bspw. Bereich Anlagenring/Berger Str./Sandweg, in denen die Kinder 3 verschiedenen Grundschulen zugeordnet werden. Gerade in der Grundschule, die die Kinder zu Fuß allein erreichen sollten, führt das teilweise zu langen Wegen und macht die Bildung von Kindergruppen, die gemeinsam den Schulweg aus dem gleichen Viertel gehen, oftmals unmöglich. Gleichzeitig wird so auch die Umsetzung des Auftrages gem. Hessischem Bildungsplan, der die bessere Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule fordert, erschwert.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2011Sie sind hierOFOF 57/3Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2011OAOA 107Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhaltenAnregung
- 16. April 2012Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 159Wahlfreiheit trotz differenziertem Angebot der Grundschulen im Nordend erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Zu 1.: Ziffern 1. a), 2.a) und 2.c) Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. Zu 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Annahme); LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)