Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen
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Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Immobilien Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; ob geplant ist, gemäß der hier geltenden Milieuschutzsatzung das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts einzusetzen, um das Gebäude des ehemaligen Tibethauses, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, als Raum für soziale Einrichtungen bereitstellen zu können; ob vorgesehen ist, die KEG erneut in weitere Prüfungen einer möglichen Weiterentwicklung einzubeziehen und falls nein, warum nicht. Begründung: Das ehemalige Tibethaus-Gelände wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile ist das Angebot im Internet deaktiviert worden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftpolitischen Interesses, dass dieser "Beinahe-Verkauf" und die damit verbundene Entstehung hochpreisiger Wohnungen hervorgerufen haben, sind weitere städtische Planungen und Entscheidungen von größtmöglichem Interesse für den Ortsbezirk.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2018, OF 569/2
Betreff: Vorkaufsrecht nutzen - ehemaliges Tibethaus für soziale Einrichtungen bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wie sich die aktuelle Entwicklung der Immobilien Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 darstellt; ob geplant ist, gemäß der hier geltenden Milieuschutzsatzung das städteplanerische Instrument des Vorkaufsrechts einzusetzen, um das Gebäude des ehemaligen Tibethauses, dem Bedarf im Ortsbezirk entsprechend, als Raum für soziale Einrichtungen bereitstellen zu können; ob vorgesehen ist, die KEG erneut in weitere Prüfungen einer möglichen Weiterentwicklung einzubeziehen und falls nein, warum nicht.
Begründung: Das ehemalige Tibethaus-Gelände wurde zwischenzeitlich, nach Rückzug des Investors RHHG, wiederum zum Verkauf angeboten. Mittlerweile ist das Angebot im Internet deaktiviert worden. Vor dem Hintergrund des gesellschaftpolitischen Interesses, dass dieser "Beinahe-Verkauf" und die damit verbundene Entstehung hochpreisiger Wohnungen hervorgerufen haben, sind weitere städtische Planungen und Entscheidungen von größtmöglichem Interesse für den Ortsbezirk.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Mai 2018 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2018 im OBR 2 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme