Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13

Vorlagentyp: OFLINKE
1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Kaufunger Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Kaufunger Straße per E-Mail

Begründung

Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch. Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden.

Inhalt

Antrag vom 23.05.2018, OF 568/2

Betreff: Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch.

Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Mai 2018 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2018 im OBR 2 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO I, TOP 14
Erledigt
Die Vorlage OF 568/2 wird für erledigt erklärt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung