Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13
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Neues zu Kaufunger Straße per E-MailBegründung
Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch. Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden.
Inhalt
Antrag vom 23.05.2018, OF 568/2
Betreff: Wahrnehmung der Möglichkeit des Vorkaufsrechts für das ehemalige Tibethaus in der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die Mieter der Liegenschaft Friesengasse 13 / Kaufunger Straße 4 ( ehemaliges Tibethaus) vor den Folgen von Luxusmodernisierungen zu schützen und das Gebäude ggf. einer sozialen Nutzung zuführen zu können, macht die Stadt Frankfurt von der Möglichkeit des Vorkaufsrechts Gebrauch.
Begründung: Nachdem der frühere Kaufinteressent vom Erwerb des ehemaligen Tibethauses zurückgetreten ist, wird das Gelände mit den darauf befindlichen Wohnungen erneut zum Kauf angeboten. Um die Bewohner der Liegenschaft vor Luxus- modernisierungen zu schützen und das Gelände für soziale Initiativen nutzbar zu machen, ist es erforderlich, vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Damit kann auch dem Aufwertungsdruck auf die benachbarten Liegenschaften entgegengewirkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Mai 2018 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2018 im OBR 2 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme