Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2023 zur Sicherstellung der Arbeit des Nachbarschaftsbüros und StadtRaums in Preungesheim. Dies ist wichtig für die Fortführung der erfolgreichen Arbeit in der Nachbarschaft.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Haushalt 2023 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A, und im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Nachbarschaftsbüro sowie dem StadtRaum verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Begründung
Gegebenenfalls mündlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023Sie sind hierOFOF 567/10Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro und StadtRaum PreungesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Mai 2023EAEA 92Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Nachbarschaftsbüro und StadtRaum PreungesheimEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme