Schutz der Gewerbebetriebe im Riederwald während des Autobahnbaus
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auf Grund der vorgestellten langjährigen Baupläne des Autobahn- und Tunnelbaus im Riederwald sehen viele Gewerbetreibende existenzielle Probleme auf sich zu kommen. Da es keinen Gewerbeverein gibt sollte eine Kommunikation über das Quartiersmanagement initiiert werden um Probleme rechtzeitig zu erfassen und bearbeiten zu können.
Inhalt
Antrag vom 27.12.2010, OF 526/11
Betreff:
Schutz der Gewerbebetriebe im Riederwald während des Autobahnbaus
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat möchte aus sozialen und ökonomischen Gründen die bestehende Nahversorgung im Stadtteil Riederwald, während der Autobahn- und Tunnelbauarbeiten, erhalten.
Deshalb wird der Magistrat aufgefordert:
mit Unterstützung des Quartiersmanagements einen runden Tisch der Gewerbetreibenden im Riederwald zu initiieren um dadurch ein Frühwarnsystem und Kommunikationsstrukturen zu schaffen.
Während der Bauphase sicherzustellen, das eine für die Gewerbebetriebe kostenfreie Zufahrtsbeschilderung vorgenommen wird.
Bei nachgewiesenen Umsatzeinbrüchen, Verhandlungen wegen Mietminderungen zu unterstützen und die städtische Wirtschaftsförderung beratend einzusetzen.
Begründung:
Auf Grund der vorgestellten langjährigen Baupläne des Autobahn- und Tunnelbaus im Riederwald sehen viele Gewerbetreibende existenzielle Probleme auf sich zu kommen. Da es keinen Gewerbeverein gibt sollte eine Kommunikation über das Quartiersmanagement initiiert werden um Probleme rechtzeitig zu erfassen und bearbeiten zu können.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 526/11Schutz der Gewerbebetriebe im Riederwald während des AutobahnbausOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Januar 2011OMOM 4907Schutz der Gewerbebetriebe im Riederwald während des AutobahnbausDirektanregung
- 5. April 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 531Schutz der Gewerbebetriebe im Riederwald während des AutobahnbausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme