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Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Nahversorgung der Bürger Vorgang: B 817/08; ST 1571/08; OA 645/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Konzentration des Einzelhandels auf wenige Zentren wird in der geplanten Form abgelehnt, da sie die Nahversorgung der Bürger gefährdet. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert, die wohnortnahe Versorgung der Bürger auch außerhalb der beschlossenen Versorgungszentren mit den Mitteln der Wirtschaftsförderung zu fördern. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (M 51) des schwarz-grünen Magistrats beschlossen. Danach soll der Einzelhandel im ganzen Ortsbezirk 7 auf 3 Zentren (die Ortszentren von Rödelheim und Praunheim sowie ein Areal an der Heerstraße) beschränkt werden. In dem vorliegenden Magistratsbericht B 817 wird dies noch bestärkt, in dem es dort heißt: „Die Konzentration der Einzelhandelsfläche auf die einzelnen Versorgungszentren ist ein wesentlicher Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. . . Priorität für zukünftige Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte. Eine einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem „Gießkannen-Prinzip“ würde die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie ihre Entwicklungsfähigkeit als städtebauliche und soziale Kristallisationspunkte gefährden.“ In der Stellungnahme des Magistrats ST 1571 an den OBR 7 heißt es darüber hinaus: „Eine Stärkung der City und der Stadtteilzentren entspricht dem Leitbild der urbanen europäischen Stadt und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Dabei wird es nicht alleine um den Einzelhandel als Versorgungsfaktor gehen, sondern auch um seine Funktion für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in allen Teilen unserer Stadt.“ Dies ist eine Verhöhnung der Bürger, die sich nicht mehr mit Lebensmitteln versorgen können. Was der Magistrat als Gießkannen-Prinzip verunglimpft, ist nichts anderes als eine wohnortnahe Versorgung. Die Versorgungszentren des Magistrats sind so weit voneinander entfernt, dass nur noch BürgerInnen mit Auto diese erreichen können. Die BewohnerInnen von kleineren Siedlungen werden ausgegrenzt und von der Nahversorgung ausgeschlossen. Dass z.B. der Supermarkt in der Heinrich-Lübke-Straße schließt und damit weite Bereiche von Westhausen und Praunheim keinen Lebensmittelladen in fußläufiger Entfernung mehr besitzen, ist also offensichtlich kein bedauerlicher Betriebsunfall, sondern entspricht genau dem Konzept des Magistrats. Eine solche Politik ist menschenverachtend. Es hat sogar jemand gegeben, der in dem inzwischen geschlossenen Supermarkt geweint hat.

Inhalt

Antrag vom 11.01.2009, OF 499/7

Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger Vorgang: B 817/08; ST 1571/08; OA 645/08 OBR 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Konzentration des Einzelhandels auf wenige Zentren wird in der geplanten Form abgelehnt, da sie die Nahversorgung der Bürger gefährdet. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert, die wohnortnahe Versorgung der Bürger auch außerhalb der beschlossenen Versorgungszentren mit den Mitteln der Wirtschaftsförderung zu fördern.

Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (M 51) des schwarz-grünen Magistrats beschlossen. Danach soll der Einzelhandel im ganzen Ortsbezirk 7 auf 3 Zentren (die Ortszentren von Rödelheim und Praunheim sowie ein Areal an der Heerstraße) beschränkt werden. In dem vorliegenden Magistratsbericht B 817 wird dies noch bestärkt, in dem es dort heißt: "Die Konzentration der Einzelhandelsfläche auf die einzelnen Versorgungszentren ist ein wesentlicher Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. . . Priorität für zukünftige Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte. Eine einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem "Gießkannen-Prinzip“ würde die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie ihre Entwicklungsfähigkeit als städtebauliche und soziale Kristallisationspunkte gefährden.“ In der Stellungnahme des Magistrats ST 1571 an den OBR 7 heißt es darüber hinaus: "Eine Stärkung der City und der Stadtteilzentren entspricht dem Leitbild der urbanen europäischen Stadt und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Dabei wird es nicht alleine um den Einzelhandel als Versorgungsfaktor gehen, sondern auch um seine Funktion für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in allen Teilen unserer Stadt.“ Dies ist eine Verhöhnung der Bürger, die sich nicht mehr mit Lebensmitteln versorgen können. Was der Magistrat als Gießkannen-Prinzip verunglimpft, ist nichts anderes als eine wohnortnahe Versorgung. Die Versorgungszentren des Magistrats sind so weit voneinander entfernt, dass nur noch BürgerInnen mit Auto diese erreichen können. Die BewohnerInnen von kleineren Siedlungen werden ausgegrenzt und von der Nahversorgung ausgeschlossen. Dass z.B. der Supermarkt in der Heinrich-Lübke-Straße schließt und damit weite Bereiche von Westhausen und Praunheim keinen Lebensmittelladen in fußläufiger Entfernung mehr besitzen, ist also offensichtlich kein bedauerlicher Betriebsunfall, sondern entspricht genau dem Konzept des Magistrats. Eine solche Politik ist menschenverachtend. Es hat sogar jemand gegeben, der in dem inzwischen geschlossenen Supermarkt geweint hat.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 817 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2008BB 817Einzelhandels- und ZentrenkonzeptMagistratsbericht
  2. 11. Januar 2009Sie sind hier
    OFOF 499/7Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 29 · 13.01.2009
TO I, TOP 9
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 817 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 499/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFarbechte
Ablehnung:
REP
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
FarbechteREP
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE und Jourdan gegen REP(= Kenntnis) bei Enthaltung CDU zu 2. CDU gegen FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und Jourdan

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