Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung eines ampelgeregelten Fußgängerüberwegs über die Homburger Landstraße, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Der Vorschlag zielt darauf ab, Gefährdungen beim Überqueren der Straße zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Haus Nr. 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten.
Begründung
Beim Überqueren der Homburger Landstraße, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen für Fußgängerinnen und Fußgänger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 495/10Fußgängerampel Homburger Landstraße/RonneburgstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Januar 2023OMOM 3332Fußgängerampel Homburger Landstraße/RonneburgstraßeDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 864Fußgängerampel Homburger Landstraße/RonneburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme