Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat möge prüfen und berichten
- wie viele Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1 in den staatlichen Schulen ihre Schulausbildung beginnen werden,
- für wie viele hiervon verlässliche Nachmittagsbetreuung auf klassischen Hortplätzen sichergestellt ist,
- wie viele hiervon darüber hinaus in eine erweiterten schulischen Betreuung aufgenommen werden können,
- in welchem Umfang letztere eine Verlässlichkeit herstellen kann, dass insbesondere in Vollzeit beschäftigte Eltern weiterhin in dem Umfang tätig sein können, wie sie dies bisher gewohnt waren, als ihre Kinder in einer Ü3-Betreuung waren,
- wie diese Zahlen nach den Schulbezirken im Ortsbezirk 1 aufgeschlüsselt werden können,
- ob hiernach in bestimmten Schulbezirken mit besonderen Problemen zu rechnen ist. Begründung: Auskünfte des städtischen Schulamtes lassen erwarten, dass die Eltern im gesamten Ortsbezirk 1 baldmöglichst verlässliche Zusagen benötigen werden, wie ihre Kinder nach Übergang in die Grundschule am Nachmittag betreut werden können. Dies ist erforderlich, damit nicht wieder das seit Jahren bekannte Durcheinander entsteht, das die Eltern bis in das Schuljahr hinein hierüber im Unklaren lässt. Letzteres sollte schon deshalb vermieden werden, weil sonst die Eltern, die es sich leisten können, für sich dadurch Klarheit schaffen, dass sie ihre Kinder in Privatschulen mit einem verlässlichen Angebot anmelden. Die so entstehende soziale Selektion an den staatlichen Regelschulen muss unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig können Eltern ihren Arbeitgebern nicht vermitteln, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, weil ihr Kind eingeschult wird, was ja eigentlich auf eine zunehmende Reife des Kindes und damit abnehmenden Betreuungsbedarf hindeuten sollte.
Inhalt
Antrag vom 08.01.2018, OF 494/1
Betreff: Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat möge prüfen und berichten
- wie viele Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1 in den staatlichen Schulen ihre Schulausbildung beginnen werden,
- für wie viele hiervon verlässliche Nachmittagsbetreuung auf klassischen Hortplätzen sichergestellt ist,
- wie viele hiervon darüber hinaus in eine erweiterten schulischen Betreuung aufgenommen werden können,
- in welchem Umfang letztere eine Verlässlichkeit herstellen kann, dass insbesondere in Vollzeit beschäftigte Eltern weiterhin in dem Umfang tätig sein können, wie sie dies bisher gewohnt waren, als ihre Kinder in einer Ü3-Betreuung waren,
- wie diese Zahlen nach den Schulbezirken im Ortsbezirk 1 aufgeschlüsselt werden können,
- ob hiernach in bestimmten Schulbezirken mit besonderen Problemen zu rechnen ist.
Begründung: Auskünfte des städtischen Schulamtes lassen erwarten, dass die Eltern im gesamten Ortsbezirk 1 baldmöglichst verlässliche Zusagen benötigen werden, wie ihre Kinder nach Übergang in die Grundschule am Nachmittag betreut werden können. Dies ist erforderlich, damit nicht wieder das seit Jahren bekannte Durcheinander entsteht, das die Eltern bis in das Schuljahr hinein hierüber im Unklaren lässt. Letzteres sollte schon deshalb vermieden werden, weil sonst die Eltern, die es sich leisten können, für sich dadurch Klarheit schaffen, dass sie ihre Kinder in Privatschulen mit einem verlässlichen Angebot anmelden. Die so entstehende soziale Selektion an den staatlichen Regelschulen muss unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig können Eltern ihren Arbeitgebern nicht vermitteln, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, weil ihr Kind eingeschult wird, was ja eigentlich auf eine zunehmende Reife des Kindes und damit abnehmenden Betreuungsbedarf hindeuten sollte.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018Sie sind hierOFOF 494/1Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2018OMOM 2670Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1Direktanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1631Zahlen zur Sicherstellung einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung der neuen Erstklässler im Schuljahr 2018/2019 im gesamten Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme