Gefährdung am Zebrastreifen in der Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigen
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Wasgaustraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Höchst: Abbiegespur Wasgaustraße/Legienstraße sichern08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sperrmüllablagerung auf der Brücke über dem Liederbach29.10.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen25.06.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wasgaustraße per E-MailBegründung
Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigen Die Wasgaustraße ist eine vielbefahrene Straße. Auf dem Zebrastreifen an der Brücke über dem Liederbach, Hausnummer 36, überqueren viele Fußgänger und Radfahrer die Straße, auch weil dadurch der gemeinsame Geh- und Radweg entlang des Liederbachs fortgesetzt werden kann. Auf der linken Straßenseite in der Nähe der Brücke darf geparkt werden, jedoch wird dieser Bereich durch eine Zickzacklinie (= Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote) begrenzt. Oftmals parken Autos jedoch trotzdem in diesem Bereich (s. Foto), sodass Fußgänger oder Radfahrer auf dem Zebrastreifen erst spät gesehen werden können. Mehrere schon erfolgte Anzeigen gegen Falschparker bestätigen dies. Dadurch wird das Überqueren des Zebrastreifens zu einer gefährlichen Angelegenheit. Abhilfe könnten hier nur Poller oder große Findlinge auf der genannten Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote schaffen. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend gebeten schnellstmöglich dafür sorgen, dass im genannten Bereich des Halte- und Parkverbots am Zebrastreifen an der Wasgaustraße 36 durch Poller oder andere geeignete Sperren das Parken von Autos verhindert wird, um die nötige Sicherheit bei der Überquerung des Zebrastreifens herzustellen.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2017, OF 480/6
Betreff: Gefährdung am Zebrastreifen in der Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigen Die Wasgaustraße ist eine vielbefahrene Straße. Auf dem Zebrastreifen an der Brücke über dem Liederbach, Hausnummer 36, überqueren viele Fußgänger und Radfahrer die Straße, auch weil dadurch der gemeinsame Geh- und Radweg entlang des Liederbachs fortgesetzt werden kann. Auf der linken Straßenseite in der Nähe der Brücke darf geparkt werden, jedoch wird dieser Bereich durch eine Zickzacklinie (= Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote) begrenzt. Oftmals parken Autos jedoch trotzdem in diesem Bereich (s. Foto), sodass Fußgänger oder Radfahrer auf dem Zebrastreifen erst spät gesehen werden können. Mehrere schon erfolgte Anzeigen gegen Falschparker bestätigen dies. Dadurch wird das Überqueren des Zebrastreifens zu einer gefährlichen Angelegenheit. Abhilfe könnten hier nur Poller oder große Findlinge auf der genannten Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote schaffen.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend gebeten schnellstmöglich dafür sorgen, dass im genannten Bereich des Halte- und Parkverbots am Zebrastreifen an der Wasgaustraße 36 durch Poller oder andere geeignete Sperren das Parken von Autos verhindert wird, um die nötige Sicherheit bei der Überquerung des Zebrastreifens herzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2017Sie sind hierOFOF 480/6Gefährdung am Zebrastreifen in der Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 12. September 2017OMOM 2091Gefährdung am Zebrastreifen in der Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigenDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2440Gefährdung am Zebrastreifen in der Wasgaustraße im Bereich des Liederbachs beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme