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Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung?

Vorlagentyp: OFSPD
3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung? In der Ausgabe der FRAPORT-Zeitschrift START-frei 03/2012 (Anlage) dokumentiert der Flughafenbetreiber eine Lärmbelastung im Frankfurter Süden, die gemäß den Berechnungen für das Planfeststellungsverfahren erst für das Jahr 2020 bei voller Auslastung der NordWest-Landebahn prognostiziert war. Damit wird die reale Lärmbelastung wesentlich höher ausfallen, als dies im Planfeststellungsverfahren 2007 berechnet worden ist. Die Berechnungen und Prognosen sind über das Mediationsverfahren in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Sie dienten auch als Grundlage für die mehrheitliche Zustimmung des Stadtparlamentes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Diese Berechnungen waren offensichtlich falsch! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu klären:

  1. Liegen bereits aktuellere Prognosen vor, wie die Lärmbelastung 2020 realistisch aussehen wird - mit dann im Vergleich zu heute 200.000 Flugbewegungen mehr?
  2. Hat der Magistrat bei den zuständigen Stellen bereits Neuberechnungen und realistische Prognosen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist angefordert?
  3. Wie beurteilt der Magistrat vor diesem Hintergrund seine damalige Zustimmung zum Ausbau?
  4. Wird der Magistrat vor diesem Hintergrund auch als Anteilseigner die Legitimation des Planfeststellungsverfahrens juristisch überprüfen lassen? Begründung: Weshalb die Prognosen falsch waren ist unerheblich. Den zuständigen Gutachtern sollte keine Absicht unterstellt werden. Fehler passieren! Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Hunderttausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet die fehlerhaften Berechnungen und Prognosen mit Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen - das werden sie, wenn der Flugverkehr so zunimmt, wie dies die Prognosen vermuten lassen, muss die Politik handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Anlage 1 (ca. 166 KB)

Inhalt

Antrag vom 04.01.2013, OF 478/5

Betreff: Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung? In der Ausgabe der FRAPORT-Zeitschrift START-frei 03/2012 (Anlage) dokumentiert der Flughafenbetreiber eine Lärmbelastung im Frankfurter Süden, die gemäß den Berechnungen für das Planfeststellungsverfahren erst für das Jahr 2020 bei voller Auslastung der NordWest-Landebahn prognostiziert war. Damit wird die reale Lärmbelastung wesentlich höher ausfallen, als dies im Planfeststellungsverfahren 2007 berechnet worden ist. Die Berechnungen und Prognosen sind über das Mediationsverfahren in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Sie dienten auch als Grundlage für die mehrheitliche Zustimmung des Stadtparlamentes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Diese Berechnungen waren offensichtlich falsch! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu klären:

  1. Liegen bereits aktuellere Prognosen vor, wie die Lärmbelastung 2020 realistisch aussehen wird - mit dann im Vergleich zu heute 200.000 Flugbewegungen mehr?
  2. Hat der Magistrat bei den zuständigen Stellen bereits Neuberechnungen und realistische Prognosen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist angefordert?
  3. Wie beurteilt der Magistrat vor diesem Hintergrund seine damalige Zustimmung zum Ausbau?
  4. Wird der Magistrat vor diesem Hintergrund auch als Anteilseigner die Legitimation des Planfeststellungsverfahrens juristisch überprüfen lassen? Begründung: Weshalb die Prognosen falsch waren ist unerheblich. Den zuständigen Gutachtern sollte keine Absicht unterstellt werden. Fehler passieren! Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Hunderttausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet die fehlerhaften Berechnungen und Prognosen mit Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen - das werden sie, wenn der Flugverkehr so zunimmt, wie dies die Prognosen vermuten lassen, muss die Politik handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Anlage 1 (ca. 166 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2013, OF 530/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Januar 2013 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.03.2013 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 17 · 18.01.2013
TO I, TOP 21
Beraten
Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 18 · 22.02.2013
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 19 · 15.03.2013
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Auskunftsersuchen V 677 2013 1. Die Vorlage OF 478/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 2)
Enthaltung:
SPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und FREIE WÄHLER

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