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Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks

Vorlagentyp: OFCDU
5 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

erweiterten Teil des Günthersburgparks Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Umgestaltungen im Zuge der Erweiterung des oberen Teils des Günthersburgparks berücksichtigt werden können:

  1. Beleuchtung der äußeren Wege (mindestens) im oberen Teil des Günthersburgparks bis ca. 22 Uhr
  2. Installation einer Fitnessanlage mit Fitnessgeräten für Jedermann Begründung:
  3. In den Abend- und Nachtstunden ist der Günthersburgpark zur Zeit kaum beleuchtet. Viele Bewohner der umliegenden Stadtteile nutzen den Park insbesondere auch zum Joggen. Vor allem bei Dunkelheit ist dies im Günthersburgpark jedoch schlecht möglich, da die Trittsicherheit auf den nicht durchgehend ebenen Wegen bei zunehmender Dunkelheit abnimmt und dadurch auch die Verletzungsgefahr steigt. Mit einer Beleuchtung würde man vielen Joggern das Laufen auch am Abend ermöglichen. Auch Fußgänger könnten von einer Beleuchtung profitieren und dadurch den Park auch abends eher nutzen bzw. beleben. Flora und Fauna könnten ausreichend berücksichtigt werden, indem nur in den Abendstunden (und nicht die ganze Nacht) die Beleuchtung an ist. Aufgrund der sowieso notwendigen Bauarbeiten würden zudem keine erheblichen Kosten entstehen.
  4. Die Neugestaltung des oberen Teils des Günthersburgparks sollte dazu dienen, den Bürgern Erholungs- und Bewegungsfläche an der frischen Luft zu bieten. Die Installation einer Fitnessanlage stellt eine ideale Möglichkeit zur freien Bewegung als Alternative zum Fitnessstudio dar. Schon die Fitnessanlagen im Huthpark sowie im Volkspark Niddatal erfreuen sich großer Beliebtheit. Gerade im Günthersburgpark könnte so eine Gelegenheit zu sportlicher Aktivität für jedermann geschaffen werden.

Inhalt

Antrag vom 05.04.2018, OF 461/3

Betreff: Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Umgestaltungen im Zuge der Erweiterung des oberen Teils des Günthersburgparks berücksichtigt werden können:

  1. Beleuchtung der äußeren Wege (mindestens) im oberen Teil des Günthersburgparks bis ca. 22 Uhr
  2. Installation einer Fitnessanlage mit Fitnessgeräten für Jedermann Begründung:
  3. In den Abend- und Nachtstunden ist der Günthersburgpark zur Zeit kaum beleuchtet. Viele Bewohner der umliegenden Stadtteile nutzen den Park insbesondere auch zum Joggen. Vor allem bei Dunkelheit ist dies im Günthersburgpark jedoch schlecht möglich, da die Trittsicherheit auf den nicht durchgehend ebenen Wegen bei zunehmender Dunkelheit abnimmt und dadurch auch die Verletzungsgefahr steigt. Mit einer Beleuchtung würde man vielen Joggern das Laufen auch am Abend ermöglichen. Auch Fußgänger könnten von einer Beleuchtung profitieren und dadurch den Park auch abends eher nutzen bzw. beleben. Flora und Fauna könnten ausreichend berücksichtigt werden, indem nur in den Abendstunden (und nicht die ganze Nacht) die Beleuchtung an ist. Aufgrund der sowieso notwendigen Bauarbeiten würden zudem keine erheblichen Kosten entstehen.
  4. Die Neugestaltung des oberen Teils des Günthersburgparks sollte dazu dienen, den Bürgern Erholungs- und Bewegungsfläche an der frischen Luft zu bieten. Die Installation einer Fitnessanlage stellt eine ideale Möglichkeit zur freien Bewegung als Alternative zum Fitnessstudio dar. Schon die Fitnessanlagen im Huthpark sowie im Volkspark Niddatal erfreuen sich großer Beliebtheit. Gerade im Günthersburgpark könnte so eine Gelegenheit zu sportlicher Aktivität für jedermann geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. April 2018 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.01.2021 im OBR 3 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO II, TOP 25
Beraten
Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 17.05.2018
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 24 · 16.08.2018
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 461/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDU1 SPD
Enthaltung:
1 Grüne3 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und 1 SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und 3 SPD

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Ortsbeiratssitzung