Auffällige Jugendliche im Ortsbezirk 10
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Maßnahmen zur Weiterbildung und für ein harmonisches Zusammenleben von und mit Jugendlichen, die im Ortsbezirk 10 auffällig werden, aber nicht in diesem leben, durchgeführt werden können. Begründung: In den Wohngebieten und in Bussen und Bahnen auf dem Gebiet des Ortsbezirkes 10 kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Vorfällen mit Jugendlichen, durch die sich die Mitbürgerinnen und Mitbürger belästigt fühlen. Diesbezüglich fordert der Ortsbeirat 10 verstärkte Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteure.
Inhalt
Antrag vom 24.03.2013, OF 436/10
Betreff: Auffällige Jugendliche im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Maßnahmen zur Weiterbildung und für ein harmonisches Zusammenleben von und mit Jugendlichen, die im Ortsbezirk 10 auffällig werden, aber nicht in diesem leben, durchgeführt werden können.
Begründung: In den Wohngebieten und in Bussen und Bahnen auf dem Gebiet des Ortsbezirkes 10 kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Vorfällen mit Jugendlichen, durch die sich die Mitbürgerinnen und Mitbürger belästigt fühlen. Diesbezüglich fordert der Ortsbeirat 10 verstärkte Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteure.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2013Sie sind hierOFOF 436/10Auffällige Jugendliche im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 9. April 2013OAOA 358Auffällige Jugendliche im Ortsbezirk 10Anregung
- 23. August 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1294Auffällige Jugendliche im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme