Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, in Kalbach-Riedberg zwei neue Sozialbezirke einzurichten, um den steigenden Bevölkerungszahlen und der veränderten Bevölkerungsstruktur gerecht zu werden. Dies soll durch die Ernennung von zwei Sozialbezirksvorsteher*innen und deren Unterstützung durch Sozialpfleger*innen geschehen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird gebeten in Kalbach-Riedberg wie folgt zwei Sozialbezirke einzurichten: Sozialbezirk 1 aus dem Stadtbezirk Kalbach 650 und Sozialbezirk 2 aus dem Stadtbezirk Riedberg 651. Beide Sozialbezirksvorsteherstellen sollen künftig mit zwei Sozialpfleger*innen unterstützend arbeiten.
Begründung
Unter Beachtung der M 210 vom 04.11.2016 "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" können in Kalbach-Riedberg zwei Sozialbezirksvorsteher*innen ernannt werden. Um den steigenden Bevölkerungszahlen in Kalbach-Riedberg, inzwischen über 22.500 Einwohner*innen, und der veränderten Bevölkerungsstruktur im Stadtviertel Riedberg genügend Sorge tragen zu können, begrüßt der Ortsbeirat 12 die in der M 210 getroffene Regelung, dass zwei Sozialbezirksversteher*innen für Kalbach-Riedberg bestellt werden können. Durch die Erweiterung kann künftig gewährleistet werden, dass die Arbeitsbelastungen besser verteilt und die Bürger*innen ausreichend unterstützt und beraten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021Sie sind hierOFOF 41/12Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 11. Juni 2021OMOM 339Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1606Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme