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Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, in Kalbach-Riedberg zwei neue Sozialbezirke einzurichten, um den steigenden Bevölkerungszahlen und der veränderten Bevölkerungsstruktur gerecht zu werden. Dies soll durch die Ernennung von zwei Sozialbezirksvorsteher*innen und deren Unterstützung durch Sozialpfleger*innen geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten in Kalbach-Riedberg wie folgt zwei Sozialbezirke einzurichten: Sozialbezirk 1 aus dem Stadtbezirk Kalbach 650 und Sozialbezirk 2 aus dem Stadtbezirk Riedberg 651. Beide Sozialbezirksvorsteherstellen sollen künftig mit zwei Sozialpfleger*innen unterstützend arbeiten.

Begründung

Unter Beachtung der M 210 vom 04.11.2016 "Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/ Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/ Sozialpflegern" können in Kalbach-Riedberg zwei Sozialbezirksvorsteher*innen ernannt werden. Um den steigenden Bevölkerungszahlen in Kalbach-Riedberg, inzwischen über 22.500 Einwohner*innen, und der veränderten Bevölkerungsstruktur im Stadtviertel Riedberg genügend Sorge tragen zu können, begrüßt der Ortsbeirat 12 die in der M 210 getroffene Regelung, dass zwei Sozialbezirksversteher*innen für Kalbach-Riedberg bestellt werden können. Durch die Erweiterung kann künftig gewährleistet werden, dass die Arbeitsbelastungen besser verteilt und die Bürger*innen ausreichend unterstützt und beraten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2021Sie sind hier
    OFOF 41/12Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-Riedberg
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  2. 11. Juni 2021OMOM 339Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1606Neuzuschnitt von zwei Sozialbezirken in Kalbach-RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 2 · 11.06.2021
TO I, TOP 36
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 339 2021 Die Vorlage OF 41/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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