Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für den Ortskern von Praunheim existiert derzeit kein Bebauungsplan. In der Vergangenheit sind Versuche einen Bebauungsplan für dieses Areal aufzustellen bereits gescheitert. Für das Areal sind in naher Zukunft größere Veränderungen vorhersehbar. Die in der ST 271 geäußerte Behauptung des Magistrats, dass kein Planerfordernis besteht ist daher falsch. Diese Meinung entspricht vielmehr dem politischen Trend, Bebauungspläne den Investorenwünschen anzupassen. Besondern in Wohngebieten und gewachsenen Ortskernen ist diese Vorgehensweise jedoch unakzeptabel. Neuplanungen haben sich den Bedürfnissen und Wünschen der ansässigen Bevölkerung und nicht den Gewinnmaximierungsabsichten möglicher Investoren anzupassen.
Inhalt
Antrag vom 17.04.2008, OF 398/7
Betreff:
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern II
Vorgang:
OM 1875/07; ST 271/08
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert bis zum Ende des Jahres den Entwurf eines Bebauungsplans für das Areal vorzulegen, dass von den Straßen "Alt-Praunheim“ und "An der Praunheimer Mühle“ begrenzt wird.
Der Entwurf berücksichtigt dabei insbesondere mögliche Veränderungen, die sich durch die Umnutzung von Arealen der Praunheimer Werkstätten und der Evangelischen Kirche ergeben könnten.
Der Entwurf wird in der letzten Ortsbeiratssitzung des Jahres 2008 vorgestellt und erstmals diskutiert.
Begründung:
Für den Ortskern von Praunheim existiert derzeit kein Bebauungsplan. In der Vergangenheit sind Versuche einen Bebauungsplan für dieses Areal aufzustellen bereits gescheitert. Für das Areal sind in naher Zukunft größere Veränderungen vorhersehbar.
Die in der ST 271 geäußerte Behauptung des Magistrats, dass kein Planerfordernis besteht ist daher falsch. Diese Meinung entspricht vielmehr dem politischen Trend, Bebauungspläne den Investorenwünschen anzupassen.
Besondern in Wohngebieten und gewachsenen Ortskernen ist diese Vorgehensweise jedoch unakzeptabel. Neuplanungen haben sich den Bedürfnissen und Wünschen der ansässigen Bevölkerung und nicht den Gewinnmaximierungsabsichten möglicher Investoren anzupassen.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2008Sie sind hierOFOF 398/7Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2008OAOA 650Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern IIAnregung
- 15. September 2008Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 588Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern IIMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme