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Bäderkonzept - Magistratsvorlage M 111/18 hier: Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: OFSPDCDU
223 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

111/18 hier: Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 111 mit der Maßgabe zu beschließen, 1. das Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen als "Schulschwimmbad mit Handlungsbedarf" in die "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" (hier: S.4) aufzunehmen, entsprechend den bisherigen Zielsetzungen und Zusagen in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.2.2017 zu sanieren bzw. neu zu bauen und wieder in Betrieb zu nehmen. 2. die Sanierung oder den Neubau des Lehrschwimmbads im Rahmen der Gesamtsanierung der Ernst-Reuter-Schulen möglichst bald umzusetzen. Die Planungsmittel und Investitionskosten sind wie bisher im Produktbereich 20 "Bildung" des Haushalts zu veranschlagen. 3. im Falle der zusätzlichen Mitnutzung des zukünftigen Schwimmsportzentrums durch Schülerinnen und Schüler der Ernst-Reuter-Schulen die Probleme der Beförderung von inklusiv beschulten Kindern von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum konzeptionell besonders zu berücksichtigen und die damit verbundenen zusätzlichen Transportkosten einzuplanen. Begründung: Das Schwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) ist seit den Osterferien 2009 aus Sicherheitsgründen geschlossen. Es wurde vor der Schließung von insgesamt acht umliegenden Schulen und vier Vereinen genutzt: Dem Ersten Frankfurter Schwimmclub, der TSG Nordwest, dem SV Moenus und der FTG Frankfurt. Nachdem sich der Magistrat zunächst darauf festgelegt hatte, das Schwimmbad aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu sanieren, sondern abzureißen und neuzubauen, und zwar im Rahmen der anstehenden Gesamtsanierung des Schulzentrums (B 544 v. 20.08.2010), sind Schulgemeinde(n) und auch der Ortsbeirat über viele Jahre vertröstet worden auf die ersten konkreten Planungsschritte dieser hochkomplexen Schulbaumaßnahme (zuletzt B 418 v. 2.12.2017). Das Angebot eines Schwimmsportzentrums "Goethe-Bad" im "Sportpark Frankfurt", das die Universität, die Vereinswelt und auch von den Schulen genutzt werden kann, wird vom Ortsbeirat begrüßt - das Angebot dürfte insbesondere für die Sport-Leistungskurse der Ernst-Reuter-Schulen von großen Nutzen sein. Für die Regelschüler und besonders für inklusiv beschulte Kinder sind die voraussichtlichen Fahrzeiten (Beispiel: Fußweg von den ERS zur U1-Station Nordwestzentrum, Fahrt zur Station Ginnheim, Umstieg auf Linie 16, Fahrt bis zur Station "Frauenfriedenskirche", dann Fußweg zur Uni-Sportanlage) nicht zumutbar. Sie gehen zu Lasten der Unterrichtsstunden und führen möglicherweise dazu, dass Schwimmunterricht komplett ausfällt. Das gilt umso mehr für die Grundschulen im Ortsbezirk ("Kurze Beine, kurze Wege"), die das Schwimmbad der ERS genutzt haben und heute schmerzlich vermissen. Die Titus-Thermen, die als Erlebnisbad eine andere Zielsetzung haben, können das nicht kompensieren. Das neue Schulschwimmbad der Marie-Curie-Schule auf dem Riedberg ist leider räumlich ebenfalls zu entfernt, um bspw. von der Heinrich-Kromer-Schule oder der Erich-Kästner-Schule mitbenutzt werden zu können, zumal die Schülerzahlen auf dem Riedberg massiv steigen. Es kommt hinzu, dass die ERS dem Grunde nach als Schulzentrum für den Nordwesten dient, und zu dieser Funktion gehört auch ein Schulschwimmbad. Eine Umfrage der DLRG zufolge aus dem Jahr 2016 können 60% der sechs- bis zehnjährigen nicht sicher schwimmen. Deswegen kann ein Schwimmsportzentrum nur ein wichtiger Zusatzbaustein in der schulischen Bäderlandschaft sein. Ein dezentrales und schulortnah erreichbares Schwimmbad für den reinen Grundlagenunterricht, auch wenn das Becken nur 25 m Länge hätte, ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirates für die Grundschulen genauso wie für die weiterführenden Schulen im Frankfurter Nordwesten nicht verzichtbar.

Inhalt

Antrag vom 14.11.2018, OF 360/8

Betreff: Bäderkonzept - Magistratsvorlage M 111/18 hier: Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 111 mit der Maßgabe zu beschließen, 1. das Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen als "Schulschwimmbad mit Handlungsbedarf" in die "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" (hier: S.4) aufzunehmen, entsprechend den bisherigen Zielsetzungen und Zusagen in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.2.2017 zu sanieren bzw. neu zu bauen und wieder in Betrieb zu nehmen. 2. die Sanierung oder den Neubau des Lehrschwimmbads im Rahmen der Gesamtsanierung der Ernst-Reuter-Schulen möglichst bald umzusetzen. Die Planungsmittel und Investitionskosten sind wie bisher im Produktbereich 20 "Bildung" des Haushalts zu veranschlagen. 3. im Falle der zusätzlichen Mitnutzung des zukünftigen Schwimmsportzentrums durch Schülerinnen und Schüler der Ernst-Reuter-Schulen die Probleme der Beförderung von inklusiv beschulten Kindern von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum konzeptionell besonders zu berücksichtigen und die damit verbundenen zusätzlichen Transportkosten einzuplanen.

Begründung: Das Schwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) ist seit den Osterferien 2009 aus Sicherheitsgründen geschlossen. Es wurde vor der Schließung von insgesamt acht umliegenden Schulen und vier Vereinen genutzt: Dem Ersten Frankfurter Schwimmclub, der TSG Nordwest, dem SV Moenus und der FTG Frankfurt. Nachdem sich der Magistrat zunächst darauf festgelegt hatte, das Schwimmbad aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu sanieren, sondern abzureißen und neuzubauen, und zwar im Rahmen der anstehenden Gesamtsanierung des Schulzentrums (B 544 v. 20.08.2010), sind Schulgemeinde(n) und auch der Ortsbeirat über viele Jahre vertröstet worden auf die ersten konkreten Planungsschritte dieser hochkomplexen Schulbaumaßnahme (zuletzt B 418 v. 2.12.2017). Das Angebot eines Schwimmsportzentrums "Goethe-Bad" im "Sportpark Frankfurt", das die Universität, die Vereinswelt und auch von den Schulen genutzt werden kann, wird vom Ortsbeirat begrüßt - das Angebot dürfte insbesondere für die Sport-Leistungskurse der Ernst-Reuter-Schulen von großen Nutzen sein. Für die Regelschüler und besonders für inklusiv beschulte Kinder sind die voraussichtlichen Fahrzeiten (Beispiel: Fußweg von den ERS zur U1-Station Nordwestzentrum, Fahrt zur Station Ginnheim, Umstieg auf Linie 16, Fahrt bis zur Station "Frauenfriedenskirche", dann Fußweg zur Uni-Sportanlage) nicht zumutbar. Sie gehen zu Lasten der Unterrichtsstunden und führen möglicherweise dazu, dass Schwimmunterricht komplett ausfällt. Das gilt umso mehr für die Grundschulen im Ortsbezirk ("Kurze Beine, kurze Wege"), die das Schwimmbad der ERS genutzt haben und heute schmerzlich vermissen. Die Titus-Thermen, die als Erlebnisbad eine andere Zielsetzung haben, können das nicht kompensieren. Das neue Schulschwimmbad der Marie-Curie-Schule auf dem Riedberg ist leider räumlich ebenfalls zu entfernt, um bspw. von der Heinrich-Kromer-Schule oder der Erich-Kästner-Schule mitbenutzt werden zu können, zumal die Schülerzahlen auf dem Riedberg massiv steigen. Es kommt hinzu, dass die ERS dem Grunde nach als Schulzentrum für den Nordwesten dient, und zu dieser Funktion gehört auch ein Schulschwimmbad. Eine Umfrage der DLRG zufolge aus dem Jahr 2016 können 60% der sechs- bis zehnjährigen nicht sicher schwimmen. Deswegen kann ein Schwimmsportzentrum nur ein wichtiger Zusatzbaustein in der schulischen Bäderlandschaft sein. Ein dezentrales und schulortnah erreichbares Schwimmbad für den reinen Grundlagenunterricht, auch wenn das Becken nur 25 m Länge hätte, ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirates für die Grundschulen genauso wie für die weiterführenden Schulen im Frankfurter Nordwesten nicht verzichtbar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017BB 8Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanierenMagistratsbericht
  2. 23. Juni 2017BB 202Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanierenMagistratsbericht
  3. 22. Dezember 2017BB 418Die Gebäude der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) im Bestand sanierenMagistratsbericht
  4. 14. November 2018Sie sind hier
    OFOF 360/8Bäderkonzept - Magistratsvorlage M 111/18 hier: Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
  5. 29. November 2018OAOA 341Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111Anregung
  6. 26. April 2021Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 915Lehrschwimmbad der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 341 2018 1. Der Vorlage M 111 wird unter Hinweis auf OA 341 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 346/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 355/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
Grüne1 LinkeBFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu Ziffer 1. und 2. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3. der Vorlage: Annahme bei Enthaltung LINKE. (= Ablehnung)

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