Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2015
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
2015 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 bezuschusst einmalig aus seinem eigenen Budget für das Jahr 2015 die, 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro. 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro. 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt angebracht, sowie gewartet und instand gehalten. Die Jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils ca. 4.500 - 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeirats-Budget angeregt.
Inhalt
Antrag vom 22.08.2015, OF 340/11
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2015
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 bezuschusst einmalig aus seinem eigenen Budget für das Jahr 2015 die, 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro. 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro. 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten, Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro.
Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt angebracht, sowie gewartet und instand gehalten. Die Jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils ca. 4.500 - 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeirats-Budget angeregt.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2015Sie sind hierOFOF 340/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2015Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
- 7. September 2015OIBOIB 368Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2015Budget-Initiative
- 26. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1547Weihnachtsbeleuchtung 2015Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme