"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen
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OBR-Fraktionsantrag vom 27.05.1997, OF 33 /15
Betreff: "Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232 Zuständige Ortsbeiräte: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 1997BB 232Rahmenablaufplan Wohnen 1997Magistratsbericht
- 27. Mai 1997Sie sind hierOFOF 33/15"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzenOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und BFF gegen SPD (= Ablehnung)