"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen Bericht…
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"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232
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Anregung vom 27.06.1997, OA 84
entstanden aus Vorlage: OF 33/15 vom 27.05.1997
Betreff:
"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die im Rahmenablaufplan Wohnen 1997 unter Nummer 153.1 bis 153.5 geplante Zahl von insgesamt 1.500 Wohneinheiten auf insgesamt 1.060 Wohneinheiten für das Baugebiet Bonames Ost abzuändern. Bei der weiteren Planung darf
die Anzahl von maximal 1.060 Wohneinheiten nicht überschritten werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 1997BB 232Rahmenablaufplan Wohnen 1997Magistratsbericht
- 27. Juni 1997Sie sind hierOAOA 84"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet B-Plan Nr. 516 "Bonames-Ost" auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzen Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232Anregung
- 5. Januar 1998Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 8"Rahmenablaufplan Wohnen 1997" Die Zahl der Wohneinheiten ist im Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 516, "Bonames-Ost", auf höchstens 1.060 Wohneinheiten zu begrenzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme) zu 3. SPD und GRÜNE gegen REP und F.D.P. (= Annahme); CDU = Votum im Haupt- und Finanzausschuß
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE undjF.D.P. gegen REP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und F.D.P. gegen REP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme)