Milieuschutzsatzung zugunsten energetischer Sanierungen aufheben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Aufhebung der Milieuschutzsatzung, um energetische Sanierungen zu ermöglichen. Dies soll Investitionen im Bestand fördern und die Eigentümer nicht in ihrer Handlungsfreiheit einschränken. Das erwartete Ergebnis ist eine Erleichterung für energetische Maßnahmen in den betroffenen Stadtteilen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um energetisch erforderliche und mögliche Investitionen im Bestand nicht zu verhindern.
Begründung
Bornheim und Teile des Ostends sind durch eine mittelständische Struktur von Eigentümern und Vermietern geprägt. Die investitionsfeindlichen Vorgaben der Milieuschutzsatzung (betreffend u.a. E56 für Nord-Süd und E51 für Bergerstraße) verhindern energetische Maßnahmen wie den Einbau von neuen Fenstern, das Anbringen ökologischer Wärmeverbundsysteme und von Photovoltaikanlagen. Um die auch im Interesse der Mieter stehenden Neuinvestitionen im Bestand nicht zu verhindern, bedarf es einer Aufhebung der Vorgaben der Milieuschutzsatzung. Bei den Eigentümergemeinschaften ist die Satzung ein klarer Eingriff in das Eigentum, zumal Eigennutzer nicht die Möglichkeit haben, nach Bundesrecht zu investieren. Im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand und der nur partiellen und nicht flächendeckenden Einbindung von Hauseigentümern und Eigentümergemeinschaften in definierte Milieuschutzgebiete, liegt es nahe, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um die energetischen Sanierungen im Bestand chancengerecht zu ermöglichen. Geht es doch nicht nur darum, die förderungsfähigen energetischen Mindestanforderungen zu erfüllen (Antwort von Mike Josef, 21. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.23), sondern durch Fördergelder begünstigte Investitionen zu ermöglichen, die über die energetischen Mindestanforderungen hinausgehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2023 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE. und BFF gegen FDP und dFfm (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, CDU und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und BFF (= Annahme)