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Milieuschutzsatzung zugunsten energetischer Sanierungen aufheben

Vorlagentyp: OFFDP
2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Aufhebung der Milieuschutzsatzung, um energetische Sanierungen zu ermöglichen. Dies soll Investitionen im Bestand fördern und die Eigentümer nicht in ihrer Handlungsfreiheit einschränken. Das erwartete Ergebnis ist eine Erleichterung für energetische Maßnahmen in den betroffenen Stadtteilen.

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Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um energetisch erforderliche und mögliche Investitionen im Bestand nicht zu verhindern.

Begründung

Bornheim und Teile des Ostends sind durch eine mittelständische Struktur von Eigentümern und Vermietern geprägt. Die investitionsfeindlichen Vorgaben der Milieuschutzsatzung (betreffend u.a. E56 für Nord-Süd und E51 für Bergerstraße) verhindern energetische Maßnahmen wie den Einbau von neuen Fenstern, das Anbringen ökologischer Wärmeverbundsysteme und von Photovoltaikanlagen. Um die auch im Interesse der Mieter stehenden Neuinvestitionen im Bestand nicht zu verhindern, bedarf es einer Aufhebung der Vorgaben der Milieuschutzsatzung. Bei den Eigentümergemeinschaften ist die Satzung ein klarer Eingriff in das Eigentum, zumal Eigennutzer nicht die Möglichkeit haben, nach Bundesrecht zu investieren. Im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand und der nur partiellen und nicht flächendeckenden Einbindung von Hauseigentümern und Eigentümergemeinschaften in definierte Milieuschutzgebiete, liegt es nahe, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um die energetischen Sanierungen im Bestand chancengerecht zu ermöglichen. Geht es doch nicht nur darum, die förderungsfähigen energetischen Mindestanforderungen zu erfüllen (Antwort von Mike Josef, 21. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.23), sondern durch Fördergelder begünstigte Investitionen zu ermöglichen, die über die energetischen Mindestanforderungen hinausgehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2023 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 319/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeBFF
Ablehnung:
FDPdFfm
Enthaltung:
GrüneSPDCDUVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: LINKE. und BFF gegen FDP und dFfm (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, CDU und Volt (= Enthaltung)

OBR 4
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 1
Zurückgezogen
1. Die Vorlage OF 319/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/4 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPdFfmBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und BFF (= Annahme)

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