Milieuschutzsatzung zugunsten energetischer Sanierungen aufheben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat beschlossen, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um energetische Sanierungen zu ermöglichen. Dies wurde mit der Notwendigkeit begründet, Investitionen im Bestand nicht zu behindern. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um energetisch erforderliche und mögliche Investitionen im Bestand nicht zu verhindern.
Begründung
Bornheim und Teile des Ostends sind durch eine mittelständische Struktur von Eigentümern und Vermietern geprägt. Die investitionsfeindlichen Vorgaben der Milieuschutzsatzung (betreffend u.a. E56 für Nord-Süd und E51 für Bergerstraße) erschweren energetische Maßnahmen wie den Einbau von neuen Fenstern, das Anbringen ökologischer Wärmeverbundsysteme und von Photovoltaikanlagen. Um die auch im Interesse der Mieter stehenden Neuinvestitionen im Bestand nicht zu verhindern, bedarf es einer Aufhebung der Vorgaben der Milieuschutzsatzung. Nicht nur bei den Eigentümergemeinschaften im Viertel ist die Satzung ein klarer Eingriff in das Eigentum. Im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand und der nur partiellen und nicht flächendeckenden Einbindung von Hauseigentümern und Eigentümergemeinschaften in definierte Milieuschutzgebiete, liegt es nahe, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, um energetische Sanierungen im Bestand chancengerecht zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. September 2023 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2023 im OBR 4 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, dFfm und BFF (= Annahme)