Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der vorhandene Straßenraum Bergen-Enkheims, insbesondere die Vilbeler Landstraße, ist schon heute total überlastet. Zusätzlicher Anliegerverkehr von geschätzt mindestens 2000 Fahrzeugen plus Andienverkehr ist den Bürgern an den Haupterschließungsstraßen nicht mehr zuzumuten. Antragstellende Fraktion: fwf Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2002, B 1190 Zuständige Ortsbeiräte: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 26.11.2002, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 1064 2002
- Die Vorlage B 1190 wird zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Kenntnis) zu
- CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Inhalt
Antrag vom 21.11.2002, OF 311/16
Betreff:
Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001
Der Ortsbeirat wolle beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird beauftragt,
die im Rahmenablaufplan Wohnen aufgeführten Erschließungsgebiete
Nordring Bergen Nr. 27.1 bis 27.5, insgesamt 1.320 Wohneinheiten, so lange zurückzustellen, bis die Westumgehung Bergen-Enkheim gebaut ist.
Begründung:
Der vorhandene Straßenraum Bergen-Enkheims, insbesondere die Vilbeler Landstraße, ist schon heute total überlastet. Zusätzlicher Anliegerverkehr von geschätzt mindestens 2000 Fahrzeugen plus Andienverkehr ist den Bürgern an den Haupterschließungsstraßen nicht mehr zuzumuten.
Antragstellende Fraktion: fwfHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2002, B 1190 Zuständige Ortsbeiräte: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2002Sie sind hierOFOF 311/16Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001Ortsbeiratsantrag · fwf
- 26. November 2002OAOA 1064Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001 Bericht des Magistrats vom 01.11.2002, B 1190Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Kenntnis) zu 2. CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Ablehnung)