Haushalt 2022 Einrichtung einer Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
im Haushalt 2022 werden Mittel bereitgestellt
- Im Ortsbezirk 2 wird eine Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum in freier Trägerschaft eingerichtet.
- Fördermittel für Miete, Fachpersonal und Angebote des Tagestreffs sind im erforderlichen Umfang einzustellen
- Es werden Mittel von ca.100.00,00€ bereitgestellt.
Begründung
In Bockenheim leben viele Menschen in sog. Wohnheimen unter unzumutbaren Bedingungen, vielfach ohne schriftlichen Mietvertrag. Einige Vermieter haben sich auf die Unterbringung von Wanderarbeitern spezialisiert, eine Reihe von Betroffenen nächtigt in Kleingartenanlagen oder auf dem Gelände des Campus Bockenheim. Ein großer Teil dieser Obdachlosen ist vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen und nimmt auch keinerlei Beratungsangebote wahr. Da immer wieder Leerstände in Ladengeschäften im Bereich der Leipziger Straße zu verzeichnen sind, sollte die Anmietung einer geeigneten Liegenschaft recht kurzfristig zu realisieren sein. Die Akzeptanz für die Bedürfnisse benachteiligter Menschen ist in Bockenheim deutlich höher als in anderen Stadtteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2022Sie sind hierOFOF 309/2Haushalt 2022 Einrichtung einer Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. März 2022EAEA 121Produktbereich: 18 SozialesProduktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Einrichtung einer Tagesstätte für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Ortsbezirk 2Etatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)