Illegales Parken im Ginnheimer Stadtweg vor Hausnummer 136/138
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu prüfen, um das illegale Parken im Kurvenbereich des Ginnheimer Stadtwegs vor den Hausnummern 136/138 zu unterbinden. Dies ist notwendig, da illegal geparkte Fahrzeuge die Sicht beeinträchtigen und Gefahren für Fußgänger darstellen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, mit welchen, ggf. baulichen, Maßnahmen das illegale Parken im Kurvenbereich im Ginnheimer Stadtweg vor Haus-Nr. 136/138 (siehe Foto) wirksam unterbunden werden kann.
Durch illegal geparkte Fahrzeuge wird die Sicht in diesem Bereich massiv beeinträchtigt, sodass es immer wieder zu Gefahrensituationen kommt. Zudem stellen dort geparkte Fahrzeuge eine Behinderung für Fußgänger dar.
Quelle: Google Maps
Begründung
vor Hausnummer 136/138 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, mit welchen, ggf. baulichen, Maßnahmen das illegale Parken im Kurvenbereich im Ginnheimer Stadtweg vor Haus-Nr. 136/138 (siehe Foto) wirksam unterbunden werden kann. Durch illegal geparkte Fahrzeuge wird die Sicht in diesem Bereich massiv beeinträchtigt, sodass es immer wieder zu Gefahrensituationen kommt. Zudem stellen dort geparkte Fahrzeuge eine Behinderung für Fußgänger dar. Quelle: Google Maps
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022Sie sind hierOFOF 297/9Illegales Parken im Ginnheimer Stadtweg vor Hausnummer 136/138Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juli 2022OMOM 2517Illegales Parken im Ginnheimer Stadtweg vor Hausnummer 136/138Direktanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2565Illegales Parken im Ginnheimer Stadtweg vor Hausnummer 136/138Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme