Die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten erhöhen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auf der Straße Am Martinszehnten ist es in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Nieder-Eschbach und der Heinrich-Lanz-Allee bereits zu zahlreichen, teils schweren Verkehrsunfällen gekommen. Mehr als ein halbes Dutzend umgefahrener Bäume am Straßenrand zeugen davon, dass dort regelmäßig Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen. Da auf der westlichen Fahrbahnseite auch ein Fuß- und Radweg verläuft, ist von Glück zu reden, dass bislang keine schweren Personenschäden zu verzeichnen waren. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, entlang der westlichen Fahrbahn der Straße Am Martinszehnten eine ausreichend dimensionierte Schutzplanke installieren zu lassen, die zusätzlich mit einem Unterfahrschutz versehen ist. Da in diesem Streckenabschnitt wegen der im Gewerbegebiet Am Martinszehnten ansässigen Motorradhäuser das Zweiradaufkommen sehr hoch ist und der schwer einsehbare Kurvenverlauf ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für Zweiradfahrer birgt, ist die Installation eines Unterfahrschutzes – z. B. wie in Zusammenarbeit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und des gemeinnützigen Vereins MEHRSI e.V. („Mehr Sicherheit für Biker“) entwickelt – unbedingt erforderlich. Nach Abschluss der vorgenannten Maßnahme sind die beschädigten Bäume durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen.
Inhalt
Antrag vom 14.06.2009, OF 288/12
Betreff:
Die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten erhöhen
Auf der Straße Am Martinszehnten ist es in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Nieder-Eschbach und der Heinrich-Lanz-Allee bereits zu zahlreichen, teils schweren Verkehrsunfällen gekommen. Mehr als ein halbes Dutzend umgefahrener Bäume am Straßenrand zeugen davon, dass dort regelmäßig Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen. Da auf der westlichen Fahrbahnseite auch ein Fuß- und Radweg verläuft, ist von Glück zu reden, dass bislang keine schweren Personenschäden zu verzeichnen waren.
Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, entlang der westlichen Fahrbahn der Straße Am Martinszehnten eine ausreichend dimensionierte Schutzplanke installieren zu lassen, die zusätzlich mit einem Unterfahrschutz versehen ist. Da in diesem Streckenabschnitt wegen der im Gewerbegebiet Am Martinszehnten ansässigen Motorradhäuser das Zweiradaufkommen sehr hoch ist und der schwer einsehbare Kurvenverlauf ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für Zweiradfahrer birgt, ist die Installation eines Unterfahrschutzes – z. B. wie in Zusammenarbeit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und des gemeinnützigen Vereins MEHRSI e.V. ("Mehr Sicherheit für Biker“) entwickelt – unbedingt erforderlich.
Nach Abschluss der vorgenannten Maßnahme sind die beschädigten Bäume durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2009Sie sind hierOFOF 288/12Die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2009OAOA 936Die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten erhöhenAnregung
- 25. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 396Die Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme